Testament - Erbe - wie soll ich mich verhalten

6. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
FSP211
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Testament - Erbe - wie soll ich mich verhalten

Hey,

mein leiblicher Vater ist vor 1 Monat leider verstorben.

Ich führe die Fakten einfachhalber in aller Kürze auf:

Mein Vater hat mir wenige Monate vor seinem Tod mitgeteilt, dass 50% generell an meine Stiefmutter vererbt werden, die anderen 50% der Erbmasse unter uns Kinder verteilt werden.

Folglich erbibt sich, wie Vater es wünschte, das die Eigentumswohnung an die Stiefmutter übertragen wird, eine Lebensversicherung die anderen 50% darstellen und den Kindern in gleichen Teilen ausgezahlt werden soll.

Nun stellt sich die Steiefmutter als Alleinerbein da, sodass ich einen Erbschein sowie eine Einverständniserklärung der Versicherungsgesellschaft unterschreiben soll, die aussagt, dass ich mit der Übertragung der vollen Versicherungssumme an die Stiefmutter einverstanden bin.

Ich habe kein Testament in den Händen, noch gelesen, was jedoch nach Aussages meines Vaters exestieren soll.

Ich wollte mich in den letzten Monaten vor Vaters Tod nicht weiter drum kümmern, da ich nicht mit dem schlimmsten gerechnet hatte.

Wie oder wo kann ich Einsicht in das Testament bekommen, sofern es denn wirklich geschrieben wurde.

Ich habe ein ungutes Gefühl den Erbschein bzw. das Versicherungsschreiben ohne vorherige Testamenteinsicht zu unterschreiben.

Welche Fristen habe ich zu beachten, um einen möglichen Anspruch nicht zu verlieren.

Sollte ich sofort einen Anwalt zur Überprüfung einschalten (was für mich ein schwerer Vertrauensbruch gegenüber meiner Steifmutter wäre) oder kann ich die benötigten Informationen selbst einholen?

Mir fällt es jetzt schon schwer genug mich mit dieser Situation zu befassen, jedoch kommt nun auch totale Verunsicherung hinzu.

Die Versicherungsgesellschaft hat keinerlei Mitteilung meines Vaters erhalten, welche die Übertragung der Summe an meine Stiefmutter bestätigt.

Würde mich sehr über ein paar Ratschläge, Verweise etc. freuen.

Grüße

Martina

-- Editiert von fsp211 am 06.06.2008 16:51:27

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9 Antworten
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#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Mein herzliches Beileid zum Tod Deines Vaters, so schwer das jetzt auch ist, hier heißt es kühlen Kopf zu bewahren. Auf keinen Fall unterschreibst Du der Versicherungsgesellschaft, dass Du mit der Übertragung einverstanden bist. Teile mit, dass Du zunächst das Testament einsehen willst. Wenn es kein Testament Deines Vaters gibt, dann ist die Stiefmutter auch nicht Alleinerbin, sondern sie und Ihr Kinder bildet eine Erbengemeinschaft. Sie kann sich auch nicht allein als Alleinerbin einsetzen. Ich würde die Stiefmutter fragen, wo denn das Testament ist. Erst wenn Du es in den Händen hast, siehst Du was Dein Vater verfügt hat. Legt sie keines vor, dann würde ich einen Anwalt einschalten. Denn dann sieht doch das ganze, gelinde gesagt, etwas merkwürdig aus. Auf keinen Fall etwas unterschreiben.

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#2
 Von 
FSP211
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich habe befürchtet, dass zwangsläufig nur mit Anwalt gehen wird. Ich wünschte, die Realität sähe anders aus.

Aber du sagst es...die Situation erscheint merkwürdig.

Bisher habe ich nichts unterschrieben.

Was mir noch wichtig ist, ob ich irgendwelche Fristen einhalten muss. Die Sache kann sich ja nicht so "offen" Monate ziehen...

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Welche Begründung gibt die Stiefmutter für ihre Behauptung, sie sei Alleinerbin? Alleinerbin könnte sie nur sein, wenn sie durch Testament eingesetzt wurde und dann müsste sie das Testament beim Nachlassgericht abgeben. Gibt es kein Testament, dann bilden die gesetzlichen Erben eine Erbengemeinschaft. Wenn die Stiefmutter Alleinerbin wäre, dann wären die Kinder des Vaters pflichtteilsberechtigt. Das Verhalten der Stiefmutter gibt Anlass zu Misstrauen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FSP211
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Grund stellt sich so dar:

Mein Vater hätte ein Schreiben kurz vor seinem Tod der Versicherungsgesellschaft zugestellt, was beinhaltet, dass die ursprüngliche Regelung (LV an die Kinder) zu Gunsten der Stiefmutter abgeändert werden würde.

Dieses Schreiben hat die Versicherungsgesellschaft nie erreicht, es wäre aber von Vater unterschrieben in Kopie bei meiner Stiefmutter.

Warum die Gesellschaft dieses Schreiben nie erhalten hat, ist offen.

Hier wird der Versicherung Schlamperei bzw. das Abhandenkommen des Schreibens unterstellt.

Mein Lebenspartner, der emotional die Situation mit Abstand betrachtet, stellt die Merkwürdigkeiten hier in Frage.

Am liebsten würde ich auf alles verzichten, weil ich moralisch damit nicht klar komme.

Daher auch mein Abstand zur Testamentsfrage und all den anderen Dingen...den Anstoß zu der Erbverteilung gab erst kürzlich meine Stiefmutter.

Also kann ich nun in Ruhe ohne Hektik Einsicht in das Testament verlangen und weiteres zu überdenken?

Oder erlischt mein Anspruch nach einer Frist, soweit ich untätig bleibe und abwarte, da mein Kopf noch nicht frei genug ist für solche Klärungen?

Ich habe große Angst den Familienfrieden zu stören, sofern ich hinterfrage und keine Unterschriften wie gefordert leiste.

-- Editiert von fsp211 am 06.06.2008 19:22:26

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#5
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Wenn die Versicherung kein Schreiben erhalten hat, dann wollte Dein Vater offensichtlich doch keine Änderung herbeiführen. Deine Stiefmutter brauchte, so sie denn eine anders lautende Willenserklärung mit Unterschrift Deines Vaters hätte, diese doch nur der Versicherung vorlegen, Dass sie das nicht tut, sondern von Dir eine Unterschrift will, zeigt doch schon, dass hier was nicht stimmt.Du bist nicht schuld , wenn der Familienfrieden gestört wird, weil Du hinterfragst. Es ist Dein gutes Recht, Unklarheiten zu klären. Und warum solltest Du auf das, was Dir Dein Vater zugedacht hat,verzichten? Weil Du eine Auseinandersetzung scheust, an der Du doch gar keine Schul hast. Ich weiß nicht , wie gut oder schlecht Dein Verhältnis zu Deiner Stiefmutter bis her war, aber ihr jetziges Verhalten läßt zumindestens vermuten, dass sie einfach nicht teilen will. Und das wäre wohl kaum im Sinne Deines Vaters. Es ist leider so, dass Erben sich auch auf Verderben reimt. Sei nicht dumm und wahre Deine Rechte. Zu den genauen Fristen kann ich Dir nichts sagen. Im Zweifel ruf das Nachlassgericht an und erfrage sie.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Ohne Deine Mitwirkung passiert erst einmal gar nichts.

Die Verjährungsfrist für die Erbschaft beträgt 30 Jahre.

Wenn Du damit einverstanden bist, dass die Stiefmutter die LV bekommt und die Kinder das Haus, dann geht zu einem Notar und schließt einen entsprechenden Erbauseinandersetzungsvertrag ab.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
123 und spaß dabei
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 15x hilfreich)

Der Vater hätte, sofern er ein derartiges Testament erstellt hat, eigentlich nur die gesetzliche Erbfolge wiedergegeben.

Ein Testament müsste durch denjenigen, welcher es besitzt, umgehend dem Nachlassgericht abgeliefert werden.

Eine Änderung der Bezugsrechte einer Lebensversicherung hat regelmäßig nur Wirkung, wenn die Erklärung der Versicherung vor Eintritt des Versicherungsfalls zugegangen ist.
Wie weit ein Widerruf des Bezugsrechts durch die Erben / Erbin möglich ist, müsste man gesondert prüfen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
FSP211
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank an alle für die Informationen, das wird mir weiterhelfen.

Hier noch eine paar Details zu dem genauen Wortlaut des Schreibens der Versicherungsgesellschaft welches die Lebensversicherung betrifft:

1. Hier sind die Kinder namentlich erwähnt

2. Sofern ich es unterzeichne aktzeptiere ich den folgenden Inhalt: Ich/wir verfüge(n), dass die Versicherungsleistung wie folgt ausgezahlt wird: "Empfänger meine Stiefmutter"

3. haben meine 2 Geschwister diese Vereinbarung unterzeichnet, ich wäre dann der letzte in der Reihe, der unterzeichnen sollte.

Dieses Schreiben werde ich nun nicht unterzeichnen!

Desweiteren liegt in den meiner Stiefmutter mir zugesandten Unterlagen noch ein 3-Zeiler bei, den ich unterzeichnen soll.

Dieser beinhaltet folgendes:

Empfänger: zuständiges Amtsgericht

Betreff: Erbscheinsantrag nach xxx (Name meines Vaters)

Wortlaut: Hiermit erkläre ich mich mit dem Erbscheinsantrag nach obigem Erblasser einverstanden.

Unterzeichner: Sollte ich dann sein

Was sagt das nun aus? Liegt nun doch beim zuständigen Amtsgericht ein gültiges Testament vor oder was verstehe ich unter "Erbscheinsantrag"?

Bekomme ich von der Versicherungsgesellschaft, welche die LV verwaltet, auch Auskünfte über den derzeitigen aktuellen Stand bzw. einen Einblick zu welchen Konditionen und Bedingungen im Todesfall die LV seinerzeit abgeschlossen wurde?

Oder kann ich weiteres zu der LV nur über meine Stiefmutter erhalten?

Fakt ist, ich soll nur unterschreiben, weiß aber nicht mit was ich mich letztlich einverstanden erkläre.

Ich kenne keinerlei Summen, habe kein Testament bisher gesehen.

Ein Freund rät mir zu folgendem weitern Vorgehen:

Montag Amtsgericht und Versicherungsgesellschaft kontaktieren und Informationen einholen.

Danach weitere Entscheidungen treffen.

Ich vermute, telefonisch wird da nicht viel möglich sein.

Also ab ins Auto und 3 Stunden zum zuständigen Amtsgericht fahren oder erhält man auch Auskünfte vom Amtsgericht in meinem Wohnort?



-- Editiert von fsp211 am 07.06.2008 16:59:21

-- Editiert von fsp211 am 07.06.2008 17:06:09

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Aus dem ersten Schreiben von der Versicherung ist doch eigentlich ersichtlich, dass die Bezugsberechtigte nicht Deine Stiefmutter ist. Beim Abschluss von Lebensversicherungen wird immer ein Bezugsberechtigter eingetragen, der nach dem Ableben die LV ausbezahlt bekommt. Die Auszahlung erfolgt dann nach Vorlage des Totenscheines. Keiner von Euch Kindern hätte dann etwas unterschreiben müssen. Ich würde sagen, hier ist was oberfaul. Deine Geschwister sollten ihre Zustimmung schnellstens zurück nehmen , und Du erst gar nicht unterschreiben. Du kannst als Erbe natürlich die Versicherung anschreiben und um konkrete Auskünfte bitten. Du kannst auch beim Nachlassgericht anrufen und nachfragen, ob ein Testament hinterlegt wurde. Bei dem zweiten Brief handelt es sich offenbar um das gemeinsame Beantragen eines Erbscheines. Das kann man in einer Erbengemeinschaft so machen, ist auch billiger. Letzt endlich wirst Du um einen versierten Anwalt nicht herum kommen.

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