Moin,
bestimmt gibt es einen ähnlichen / identischen Beitrag schon. Allerdings habe ich gerade nicht den Kopf dafür alle Beträge dahin gehend zu prüfen. Ich bitte vorab um Verständnis.
Die Eckdaen:
- Vergangenen Sonntag verstarb mein Partner.
- wir waren nicht verheiratet
- er testierte gemeinsam mit seiner Mutter, das Testament ist beim Notar u. AG verwahrt.
- lt. Testament soll ein Teil seines Besitzes an einen guten Freund gehen, ein anderer Teil an mich
Mein Partner und seine Mutter wohnten in einem Haus in verschiedenen Wohnungen. Ich war bis heute bei ihr, wollte ihr in diese für uns schrecklich düsteren Zeit beistehen, auch wenn es für mich ebenfalls nicht leicht ist. Wir waren viele Jahre zusammen.
Da sie aber außer ihm niemanden mehr hatte, er ihr einziger Sohn war, sie jetzt mit knapp 80 Lebensjahren völlig allein dar steht (wir wohnen knapp 400 km auseinander) hatte ich auch große Sorge um sie.
Oh weh...sorry dafür dass ich abschweife.
Also: wie es so ist, kamen verschiedene Menschen um zu kondolieren. Einige seiner, wie ich jetzt sagen muss, angeblichen Freunde kondolierten und taten dann im nächsten Atemzug kund, dass sie -beispielsweise- sein Auto, seinen PKW-Anhänger u. ä. gern kaufen würden. Ich versuchte ihr vorsichtig beizubringen dass genau diese Gegenstände testamentarisch geregelt wurden. Sie war aber von deren Interesse so angetan, dass sie bereits Dinge aus seiner Werkstatt, deren Inventar der andere Erbe erhalten soll, verschenkte. Auch ein seltenes wie wertvolles Motorrad sagte sie schon einem Besucher zu.
Er hat mir -ohne Auflagen- seine Oldtimersammlung vererbt. Ich habe ihm immer versichert, dass ich diese Gegenstände mitsamt den dazu gehörigen Konvuluten in ein Museum gebe, nichts davon verkaufe. Das möchte ich auch genauso umsetzen. Aber halt im Ganzen und nicht irgendwelche / nicht ganz so seltene Reste. Zumal: dieser Interessent wollte ihm das Fahrzeug bereits mehrfach abkaufen, mein Partner hat ihm aber immer gesagt, dass es nie zu einem Verkauf kommen wird - es hat ihn wirklich glücklich gemacht, dass ich seine Sammlung nicht verkaufen werden sofern es zum Erbfall kommen sollte.
Nun meine Frage(n):
- was ist, wenn vor der Testamentseröffnung Dinge bereits von ihr vergeben wurden?
Meinem Verständnis nach müssten die Dinge zurück gegeben werden oder wertmäßig ausgeglichen werden, denn Sie bekäme das Geld für die Gegenstände. So ihr Verständnis, weil sie meinem Partner -aus freien Stücken und weil sie es wollte, hin und wieder Geld gab oder etwas dazu gab.
Aber vermutlich ist diese Annahme völlig naiv.
Versteht mich bitte richtig: mir geht es nicht um irgendwelches Geld! Und ich finde es voll schrecklich mich jetzt mit diesen Dingen zu beschäftigen.
Theoretisch könnte ich den Interessenten auch anrufen und auf das Testament verweisen. Aber all das widerstrebt mir völlig, will ich ihr auch nicht quasi öffentlich in den Rücken fallen.
DANKE für's lesen und sorry dafür, dass ich doch recht weit abgeschweift bin. Ist halt alles noch zu frisch und in meinem Kopf ist gerade alles recht unsortiert von den schlimmen Eindrücken der letzten Tage. .
Ich wünsche euch eine gute Zeit!
W.
Testament - Erbfall
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Zitat:- er testierte gemeinsam mit seiner Mutter, das Testament ist beim Notar u. AG verwahrt.
Wie ist das denn gemeint. Ein gemeinsames Testament können ausschließlich Ehegatten erstellen. Da ein Notar das mit Sicherheit weiß, kann es sich kaum um ein gemeinsames Testament handeln.
Zitat:- was ist, wenn vor der Testamentseröffnung Dinge bereits von ihr vergeben wurden?
Wenn die Dinge noch da sind, dann ist die Zusage wirkungslos. Sind die Dinge bereits weg, dann handelt es sich genau genommen um den Straftatbestand der Unterschlagung. In jedem Fall müssen die bedachten Personen die Gegenstände zurück geben.
Zitat:Theoretisch könnte ich den Interessenten auch anrufen und auf das Testament verweisen. Aber all das widerstrebt mir völlig, will ich ihr auch nicht quasi öffentlich in den Rücken fallen.
Wenn Du sowieso nichts unternehmen willst, dann erübrigt sich eigentlich die Beantwortung der Fragen.
Hallo HH,
danke für deine Antworten!
es gibt 1 Testament - darin sind seine wie ihre Verfügungen fest gehalten.
Tja, abwarten bis die "Sahnestücke" weg sind möchte ich nicht. Dazu fühle ich mich meinem Versprechen ihm gegenüber zu verpflichtet.
Vermutlich müsste ich die Interessenten anrufen, doch welches Fass mache ich damit auf? DAS ist mein Problem.
Davon ab: er hatte mir die letzte Fassung zukommen lassen. Leider ist diese einem Rechnerabsturz zum Opfer gefallen bevor ich sie sichern konnte. Wenn ich mich recht erinnere lautete seine Formulierung "...alle Fahrzeuge...". Was wenn ich mich irre?
Er hätte mir bestimmt von einem neuen Testament erzählt, glaube ich nicht, dass es ein anderes gibt. Was aber wenn? Da würde ich die Pferde für nix scheu machen.
Da meine Ausfertigung verloren ging, kann ich auch nicht bei dem Notar nachfragen, ob das das einzige ist.
Vielleicht machen diese Ausführungen mein Dilemma etwas deutlicher.
LG
W.
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Zitat:es gibt 1 Testament - darin sind seine wie ihre Verfügungen fest gehalten.
Dieses Testament wäre nichtig! Ein gemeinschaftliches Testament können nur Ehegatten errichten.
https://dejure.org/gesetze/BGB/2265.html
Handelt es sich evtl. um einen Erbvertrag?
-- Editiert von cruncc1 am 30.03.2019 20:30
Moin cruncc1,
danke für deine Nachricht!
Ömmm...Erbvertrag?
Die Mutter hat testiert, dass ihr Vermögen nach ihrem Ableben eine wohltätige Einrichtung erbt. Bzw. erst er, aber nach seinem Ableben geht alles an diese Einrichtung. So wie ich es erinnere hat er keine Möglichkeit ihr heutiges Vermögen anders zu vererben.
Wäre das ein Erbvertrag?
Im selben Testament steht drin, dass er bestimmte -persönliche Dinge- an eben die genannten 2 Erben vermacht, seine Mutter weder den Betrieb noch dessen Einrichtung oder die Oldtimer erbt.
Genauer habe ich es leider nicht mehr in Erinnerung, es war mir nie wichtig was beim Notar testiert wurde.
LG
W.
Zitat:Wäre das ein Erbvertrag?
Was testiert wurde spielt bzw. der "Gültigkeit" erstmal keine Rolle. Maßgeblich ist die Form der letztwilligen Verfügung.
Ein Erbvertrag wird beim Notar beurkundet. Damit können auch Mutter und Sohn gemeinsam testieren.
Zitat:Genauer habe ich es leider nicht mehr in Erinnerung, es war mir nie wichtig was beim Notar testiert wurde.
Wenn beide beim Notar waren und gehe ich davon aus, dass der Notar die letztwilligen Verfügung(en) rechtsgültig erstellt hat.
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