Hallo,
ich habe folgende Frage :
Ein Ehepaar hat ein Testament in dem die 3 Kinder berücksichtigt sind. Was passiert, wenn eines der Kinder vor den Eltern verstirbt ? Rücken dann die Enkelkinder an die Stelle der Kinder ?
Bärchen68
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Testament / Erbrecht
5. Februar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 5. Februar 2012 | 20:08
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament / Erbrecht
#1
Antwort vom 5. Februar 2012 | 20:40
Von
Status: Praktikant (571 Beiträge, 281x hilfreich)
Ja, wenn dieses welche hat.
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#2
Antwort vom 5. Februar 2012 | 21:12
Von
Status: Richter (8588 Beiträge, 4665x hilfreich)
Wenn keine Ersatzerben bestimmt wurde, tritt Anwachsung ein, die Erbschaft fällt an die verbliebenen Kinder.
Die Enkel haben einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar.
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