Mein Vater möchte sein Testament neu aufsetzen.
Vor 5 Jahren starb meine Mutter. Wir erbten nichts weil ja mein Vater alles übernommen hat. Kurz vor dem Tod der Mutter bekam mein verschuldeter Bruder große gedbeträge von meinem Vater, Kontoauszüge liegen vor.
Danach bekam er noch weitere geldzuwendungen vom meinem Vater in bar.
Es geht um Ca. 25.000 Euro die schriftlich belegt sind, der Rest wurde nicht schriftlich festgehalten.
Heute macht mein Vater sich Gedanken, das es doch sehr ungerecht war.
Er möchte gerne, wenn er stirbt, das mein Bruder die 25.000 Euro weniger bekommt als ich.
Wir sind 2 Kinder.
Ist das möglich? Wenn ja , wie kann er es im Testament ausdrücken?
Muss man irgendwas beachten wegen so Tod der Mutter? im alten Testament meine Mutter stand, das mein Vater als erstes alles eben würde. Erst wenn er stirbt , wir Kinder
Lieben Dank für eure Hilfe
-- Editier von biber0001 am 17.08.2016 00:53
Testament Geschwister sollen unterschiedlich erben.
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Ist das möglich? Klar - er kann ihn sogar komplett enterben.
Wenn ja , wie kann er es im Testament ausdrücken? "Von meinen 100.00 Euro sollen 62.500 Euro an X und 37.500 Euro an Y gehen". Und falls die Vermögensverhältnisse komplizierter sind, soll er einen Anwalt fragen.
-- Editiert von muemmel am 17.08.2016 13:46
Lieben Dank, nein er soll nicht enterbt werden, es soll nur gerecht laufen.
Er hat Bargeld und ein Haus.
Also kann er schreiben, ich vererbe meinen Kindern mein ganzes Vermögen zu gleichen Hälften , wovon meine Tochter, 25.000 Euro mehr erhalten soll, da mein Sohn die 25.000 Euro schon zu Lebzeiten erhalten hat.
Geht das so?
Noch eine Frage, muss irgendwas beachtet werden, wegen dem vorherigen Tod der Mutter? Weil es da ja kein Erbe gab.
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Ich würde dringend zu einem notariellen Testament raten, gerade wenn man sich solche Gedanken macht. Der Notar berät und erstellt ein rechtssicheres Dokument, dass zudem bei Gericht hinterlegt wird und somit auch nicht verloren gehen kann. Das kostet zwar etwas, man hat aber die Gewissheit alles richtig gemacht zu haben. Auch ist das evtl. Streitpotential im Erbfalle deutlich geringer.
Zitat:Mein Vater möchte sein Testament neu aufsetzen.
Zunächst sollte geklärt werden, ob er überhaupt anderweitig testieren kann.
Wenn ein gemeinschaftliches Testament vorhanden ist, kann im "Normalfall" nicht anderweitig testiert werden.
Aber wenn die Situation sich seit dem Tod der Mutter doch verändert hat, muss er doch auch das Testament ändern können.
Zitat:Aber wenn die Situation sich seit dem Tod der Mutter doch verändert hat, muss er doch auch das Testament ändern können.
Nein. Die Änderung eines gemeinschaftlichen Testaments ist nur dann möglich, wenn das ausdrücklich im Testament steht.
Dein Vater sollte sich an einen Notar wenden.
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