Testament - Haus übernehmen, wenn dann später Pflichtteil eingefordert wird?

25. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.02.2022 21:14:59
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 57x hilfreich)
Testament - Haus übernehmen, wenn dann später Pflichtteil eingefordert wird?

Erst mal allen ein Frohes Weihnachtsfest..

Folgende Situation:

Meine lebensgefährtin besitzt ein Einfamilienhaus gemeinsam mit ihrem Mann, von dem sie in Kürze geschieden wird.
Wenn ich das richtig verstanden habe, sind sie je zur Hälfte Eigentümer.

Ihr Mann hatte mir angeboten, seine Hälfte günstig zu übernehmen. Wobe aber noch eine Restschuld von ca 50.000 Euro auf dem Haus lasten, die ich Logischerweise mit übernehmen müßte.
Die Finanzierung steht und das ganze würde so 20 jahre laufen.

Die Beiden haben 3 Kinder, die in diesem Haus mit leben.

Nun möchte aber keiner von uns beiden irgendwann mit 60 oder 65 Jahren durch die Kinder genötigt werden, neue Schulden zu machen, oder dann das Haus verkaufen müssen, weil evtl. ein Pflichtteil eingeklagt wird.

#Welche möglichkeiten gibt es da?

LG. Bömmel


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7866 Beiträge, 4452x hilfreich)

Die Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch, der im Normalfall nicht entzogen werden kann. Ihr solltet euch Gedanken machen, wie dieser ggf. gezahlt werden könnte (z.B. durch Abschluss einer Risikolebensversicherung).

Weiter wäre es möglich, zusammen mit den Kindern einen notariellen Erbvertrag abzuschließen in dem die Kinder auf ihren Pflichtteilsanspruch auf den Tod der Mutter verzichten und im Gegenzug z.B. als Schlusserben eingesetzt werden.

Für den Übertragungsvertrag muss ein Notar aufgesucht werden, dann sollte man sich über die Möglichkeiten beraten lassen.

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#2
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat:
Nun möchte aber keiner von uns beiden irgendwann mit 60 oder 65 Jahren durch die Kinder genötigt werden


Eigentlich nur Du kannst genötigt werden, da nur wenn die Mutter stirbt, wird ein Pflichtteil fällig!



-- Editiert am 25.12.2009 22:49

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.02.2022 21:14:59
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 57x hilfreich)

Hier mal genaueres:

Die beiden leben in Scheidung, sind je zur Hälfte Eigentümer des Einfamilienhauses, auf dem eine Restschuld von ca: 50.000 Euro liegt.

Die 3 Kinder sind 20-14 und 13 Jahre alt.

Das Haus hat einen Verkehrswert von ca 124.000 Euro

Ich trage also die nächsten Jahre nicht nur die 25000 Euro für den Ehemann ab, sondern auch die 50.000 Euro, die noch auf dem Haus lasten.
Zudem kommen in der nächsten Zeit erhebliche Aufwendungen auf mich zu, um das Haus zu renovieren.
Da wir noch nicht verheiratet sind ( was aber schon geplant ist), denken wir, das wir uns schlecht stehen, wenn einem von uns etwas zustößt.

Vor allem schon vor dem Hintergrund, das der älteste schon ständig meint: "ich kann mit meinem Erbe machen, was ich will"
Nur sich auch dann mit einbringen, indem er mal rasen mäht oder den Hof fegt, sieht er nicht ein.
Aus diesem Hintergrund heraus alleine schon überlegen wir, ob es sinn machen würde, diese Immobilie zu veräußern und uns ein neues Haus zu suchen sinnvoller wäre.
Ich selber habe auch eine Tochter aus erster Ehe (27Jahre alt)

Macht es sinn, vor übername der Hälfte des derzeitigen Ehegatten, sich vorab beim Notar wegen testament zu beraten, oder erübrigt es sich, da wir ja dann gzu gleichen teilen im Grundbuch stehen ?

Wie sieht es nachher aus, wenn einer von uns beiden irgendwann erbt und in der lage ist, das Haus auszulösen ?

Wie sieht die Erbfolge aus, wenn jedem die Hälfte des hauses gehört ? stehen den 3 Kindern dann nur der teil von der einen Hälfte von ihr zu? oder auch von meiner Hälfte?

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7866 Beiträge, 4452x hilfreich)

#Macht es sinn, vor übername der Hälfte des derzeitigen Ehegatten, sich vorab beim Notar wegen testament zu beraten, oder erübrigt es sich, da wir ja dann gzu gleichen teilen im Grundbuch stehen ?#
Ich empfehle dringend die Beratung beim Notar!

#Wie sieht es nachher aus, wenn einer von uns beiden irgendwann erbt und in der lage ist, das Haus auszulösen ?#
??? Was meinst du damit?

#Wie sieht die Erbfolge aus, wenn jedem die Hälfte des hauses gehört ? stehen den 3 Kindern dann nur der teil von der einen Hälfte von ihr zu? oder auch von meiner Hälfte?#
Die jeweiligen Kinder haben nur vom jeweiligen leiblichen Elternteil (also auch nur von dessen Haushälfte) einen Pflichtteilsanspruch.

#Aus diesem Hintergrund heraus alleine schon überlegen wir, ob es sinn machen würde, diese Immobilie zu veräußern und uns ein neues Haus zu suchen sinnvoller wäre.#
Und was soll das bringen? Das ändert doch am "Grundproblem" (Pflichtteilsansprüche) rein gar nichts!


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