Hallo,
der Nenn-Patenonkel meiner Tochter (kein Verwandschaftsgrad) vererbte ihr in seinem handschriftlichen Testament
3 Mietgaragen. Diese wurden jedoch von seiner Frau wenige Monate vor seinem Ableben noch schnell verkauft. Kann meine Tochter nun den Kauferlös trotzdem einfordern?
Da diese "Dame" Kenntnis von dem Testament hatte,und sogar mehrfach, und glücklicherweise vergeblich, versuchte in dessen Besitz zu gelangen, liegt hier evtl. sogar ein dringender Verdacht auf Erbschleicherei vor?
Was tun?
Im Voraus schon einmal ganz herzlichen Dank für jeden auch noch so kleinen Hinweis.
-- Editiert Celestine888 am 24.10.2013 08:10
Testament - Immobilie bereits veräußert
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



[URL=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1967.html]§1967 BGB
[/URL] liefert die Antwort auf deine Frage.
Deine Tochter könnte den Kauferlös (oder den wert der Garagen) vom Erben einfordern. Wenn die Witwe geerbt hat, also von dieser.
-- Editiert quiddje am 24.10.2013 11:27
§1967 BGB
liefert die Antwort auf deine Frage.
???
Zunächst sollte geklärt werden, auf welcher Grundlage die Garagen von der Frau verkauft wurden. Wenn dies vom Nenn-Patenonkel so gewollt war und die Frau bevollmächtigt war die Garagen zu verkaufen, hat die Patentochter m.E. keinen Anspruch.
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Dann muß der Patenonkel wohl beim Verkauf der Garagen mitgewirkt haben, denn für das Garagengrundstück gibt es sicher ein Grundbuch.
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@cruncc1: Generell finde ich im genannten Paragraphen nicht viel Spielraum für den Fall, dass der Vermächtnisgegenstand vorher an jemand anders ging. Natürlich muss der letzte Wille interpretiert werden.
@xxsirodxx es könnte eine entsprechede Vollmacht über Vermögensverfügungen vogelegen haben. Das ist unter Ehepartnern nicht unüblich.
@quiddje
Der von Dir zitierte Paragraf sagt lediglich aus, dass ein Vermächtnis zu den Nachlassverbindlichkeiten gehört.
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