Hallo, ich und mein Mann haben beim Notar ein gemeinschaftliche Testament richten lassen. Unsere Testament ist als standart auf 2 Seiten ohne Auflistung vom Vermögen entstanden. Was uns schockierte, das ist der Preis- fast 5000€. Wie berechnet ein Notar die Kosten für ein Testament, wenn der beinhaltet nur Standart text mit die Namen .Und wenn wir hätten unsere Vermögen verschwiegen, hätten wir gleiche Testament, nur viel günstiger?
Testament Notarkosten
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Die Notarkosten richten sich ausschließlich nach dem Geschäftswert, also der Höhe des Vermögens. Auf den Umfang des Testamentes kommt es bei der Festlegung der Notarkosten nicht an.
https://dejure.org/gesetze/GNotKG/97.html
Der Notar hat die gewünschte Urkunde erstellt, beurkundet und ordnungsgemäß abgewickelt (Verbringung in die amtliche Verwahrung, Registrierung beim ZTR). Er darf die nach dem GNotKG anfallenden Gebühren verlangen.
Zitat:Und wenn wir hätten unsere Vermögen verschwiegen, hätten wir gleiche Testament, nur viel günstiger?
Geiz ist geil

Bei dieser Gebührenhöhe hat man ein Vermögen von weit über 1 Mio. und mokiert sich über Notarkosten von EUR 5.000.

-- Editiert von cruncc1 am 10.03.2020 13:14
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unser Vermögen ,- 2 Häuser Baujahr 1974 und ein Haus, wo wir wohnen, grob gerechnet 700000€, mein Mann und ich sind Rentner und 5000€ ist für uns viel Geld. Ist das richtig, dass wir um Notarkosten zu decken sollten unser Immobilien verkaufen?!
Bei einem Vermögen von 700.000 € sind 5.000 € Notarkosten auf den ersten Blick zuviel.
Welcher Geschäftswert ist in der Notarkostenrechnenung angegeben und habt ihr eine Idee, wie der Notar auf diesen Wert gekommen ist?
Habt ihr ihm vielleicht die ungefähren Werte der Immobilien so angegeben?
Hallo, das stimmt, -wir haben ungefähren Preis von Immobilien angegeben. Das Problem ist,- die Notarin hat kein Wort gesagt, was der Testament und mit dem verbundene Ausgaben uns kosten wird. Wir sind einfach nicht informiert gewesen. Da wir beide kleine Rente haben, ist unsere Mieteinnahmen unsere Altersversorgung.
Zitatmein Mann und ich sind Rentner und 5000€ ist für uns viel Geld. :
Warum nimmt man dann einen Fachmann in Anspruch und erledigt das Ganze nicht selbst?
ZitatDas Problem ist,- die Notarin hat kein Wort gesagt, was der Testament und mit dem verbundene Ausgaben uns kosten wird. Wir sind einfach nicht informiert gewesen. :
Macht dir dein Metzger auch immer einen Kostenvoranschlag wenn du eine `Leberkässemmel`kaufts?
ZitatWir sind einfach nicht informiert gewesen. :
Dann hättet ihr euch informieren müssen. Jeder weiss, wenn er eine Leistung in Anspruch nimmt das dies Geld kostet.
gruß charly
Zitat5000€ ist für uns viel Geld. Ist das richtig, dass wir um Notarkosten zu decken sollten unser Immobilien verkaufen?! :
Wenn ihr wegen 5000€ ein Haus verkaufen müsst, dann ist es sowieso sinnvoll.
Denn drei Immobilien zu unterhalten, wenn man nicht mal 5000€ auf der Seite hat ist Nonsens.
Was macht ihr, wenn morgen zwei Heizungsanlagen die Flügel strecken?
gruß charly
Der Metzger ist verpflichtet seine Preise in der Auslage offen anzuzeigen. Ich kann also direkt beim Kauf abschätzen, was es kostet.
Ich frage mich aber nur, was ist, wenn ein 10facher Milliardär ein Testament machen läßt. Muß der dann auch für ein Paar Textbausteine einige Millionen zahlen?
Zitat:Muß der dann auch für ein Paar Textbausteine einige Millionen zahlen?
Wenn man die im Internet vorhandenen Notarkostenrechner bemüht stellt man fest, das ein gemeinschaftliches Testament bei der Summe etwa 2,9 Mio. Euro kostet.
Wie bereits erwähnt sind die Notarkosten gesetzlich vorgegeben, der Notar muss diese gemäß dem GNotKG verlangen. Mal anders gefragt: Was hat einen daran gehindert, nach den Kosten zu fragen ?
Wie es beim Notar ist weiß ich nicht. Beim Arzt ist es aber so, dass er mich auf die Kosten hinweisen muß, wenn diese nicht von der Krankenkasse gedeckt sind.
Zitat:
...
Ein Notar ist grundsätzlich nicht verpflichtet, über die Entstehung gesetzlich festgelegter Kosten zu belehren. Ebenso wenig hat er im Regelfall über Abrechnungsmodalitäten oder über die konkrete Höhe der anfallenden Kosten aufzuklären. Denn im Allgemeinen weiß jedermann, dass für die Tätigkeit eines Notars Gebühren in gesetzlicher Höhe zu entrichten sind. Auch muss der Notar die gesetzlich festgelegten Gebühren erheben; ein Spielraum steht ihm insoweit nicht zu. Schließlich unterfallen die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Geschäfts nicht dessen rechtlicher Tragweite, auf die sich die Belehrungspflicht des Notars allein erstreckt (BGHZ 183, 28 – in juris Rz. 17; KG Berlin DNotZ 2012, 290 – in juris Rz. 19, 31; OLG Hamm MDR 1979, 682 – in juris Rz. 13).
...
Eine Auskunftspflicht des Notars besteht dann, wenn er ausdrücklich nach der Höhe anfallender Kosten befragt wird. Dann muss er sachlich zutreffend antworten (OLG Köln MittRhNotK 1999, 29 – in juris Rz. 17; OLG Zweibrücken JurBüro 1999, 488 – in juris Rz. 20; OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 257 in juris Rz. 8).
Zitat:Wenn man die im Internet vorhandenen Notarkostenrechner bemüht stellt man fest, das ein gemeinschaftliches Testament bei der Summe etwa 2,9 Mio. Euro kostet
Da hatte der Notarkostenrechner wohl einen Defekt.

-- Editiert von cruncc1 am 13.03.2020 13:14
Zitat:Wenn man die im Internet vorhandenen Notarkostenrechner bemüht stellt man fest, das ein gemeinschaftliches Testament bei der Summe etwa 2,9 Mio. Euro kostet.
Nein, ein Geschäftswert von ca. 1,5 Mio. € führt zu Notarkosten in Höhe von ca. 5.000€ für ein gemeinschaftliches Testament.
Kann es sein, dass der Notar Eure Angabe von 700.000€ pro Haus gerechnet hat, obwohl sie als Gesamtsumme für beide Häuser gemeint war?
Zitat:Ich frage mich aber nur, was ist, wenn ein 10facher Milliardär ein Testament machen läßt. Muß der dann auch für ein Paar Textbausteine einige Millionen zahlen?
Ja, das muss er. Für das Testament würde dann Gebühren in Höhe von ca. 36 Mio. € anfallen.
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