Testament-Pflichtteil?

2. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Barbara57
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament-Pflichtteil?

Hallo!
Bin ganz neu und habe deshalb im falschen Forum nachgefragt und zwei gegensätzliche Antworten erhalten. Nun bin ich richtig und deshalb noch einmal die Frage.

Mein Onkel ist vor kurzem verstorben, hat keine Ehefrau, keine Kinder, keine Eltern - aber seit 4 Jahren eine Freundin, mit der er aber nicht zusammenlebt. Mehrere Geschwister sind aber noch vorhanden. Ein Testament soll vorliegen.
Nun meine Frage: Bekommen die Geschwister einen Pflichtteil?
Vielen Dank im Voraus und frdl. Grüße
Bärbel

-- Editiert von Barbara57 am 02.03.2004 18:27:19

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

Der Pflichtteil bezieht sich nur auf die Enterbung.

Wenn keiner von den Geschwistern enterbt wurde, erben sie zu gleichen Teilen.

Der Freundin kann ein Vermächtnis zugesprochen werden, wenn es so im Testament erwähnt wird, ansonsten hat sie keinen Anspruch.

-- Editiert von Dakusch am 02.03.2004 18:58:37

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48605 Beiträge, 17135x hilfreich)

Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt.

Nach § 2303 BGB sind nur Abkömmlinge (Kinder, Enkel usw.), Eltern und der Ehegatte pflichtteilsberechtigt.

Die Geschwister sind gesetzliche Erben. Wenn aber ein Testament vorhanden ist, dann hat dieses Vorrang.

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#3
 Von 
flowiepowie74
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 9x hilfreich)

@HH
Geschwister sind dann erbberechtigt, wenn keine Kinder, Eltern, Enkel und Ehegatte mehr vorhanden sind. So wie von Barbara beschrieben!!
In dem Fall stimmt die Aussage von Dakusch!

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48605 Beiträge, 17135x hilfreich)

@flowie
Das ist mir schon klar. Wenn ich mit meiner Antwort den Eindruck erweckt habe, dass Geschwister in jedem Fall erben, dann danke ich für die Klarstellung.
Aber im konkreten Fall sind die Geschwister gesetzliche Erben, aber nicht pflichtteilsberechtigt.

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#5
 Von 
Barbara57
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für diese Antworten, aber da sieht man, wie kompliziert es mit d. Nachlass ist.
Mich interessiert folgendes: wenn lt. Testament nur die "besagte" Freundin und nur ein Neffe erben (was wir vermuten), die Geschwister aber im Testament nicht erwähnt werden, was dann? Kann man dagegen etwas unternehmen? ;)

Danke
Barbara

-- Editiert von Barbara57 am 05.03.2004 16:21:31

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48605 Beiträge, 17135x hilfreich)

Dagegen kann man nichts machen, es sei denn, das Testament ist aufgrund von Formfehlern o.ä. ungültig.

Ihr solltet den letzten Willen Eures Onkels respektieren.

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#7
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

Tja, das ist immer so die Sache, wenn man sich Jahrelang nicht blicken läßt.

Und im Todesfall nach der Erbmasse hinterher
lächzen.

Ich gehe mal davon aus, das die Beziehung zu den Geschwistern nicht besonders gut war.

Ich finde das allerdings auch nicht gerade dumm vom Onkel.

-- Editiert von Dakusch am 05.03.2004 18:58:07

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#8
 Von 
Barbara57
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung Dakusch!
So ist es mit Sicherheit nicht!
Mein Vater ist der Bruder des Verstorbenen - diese beiden waren fast täglich zusammen, die Beziehung zu diesem Bruder war sehr gut
und sich jahrelang nicht blicken lassen - trifft absolut nicht zu - bevor so etwas geschrieben wird - bitte vorher nachhaken oder nachfragen ;)

Die Fragen die ich gestellt habe interessieren mich nur - mehr nicht. Ansonsten habe ich pers. mit dem ganzen nichts zu tun.

-- Editiert von Barbara57 am 06.03.2004 16:45:08

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#9
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

Der Onkel wird schon seine Gründe haben.

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