Hallo Zusammen!
Mein Vater ist verstorben und hat meine Stiefmutter als Alleinerbin eingesetzt.
Sie will das Erbe nun ausschlagen. Ich möchte das Erbe aber auch nicht.
Muss ich nun innerhalb der 6 Wochen in der sie ausschlagen muss auch ausschlagen wegen dem Pflichtteil?
Gruß
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Testament - Pflichtteil
1. Februar 2012
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Frage vom 1. Februar 2012 | 13:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament - Pflichtteil
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#1
Antwort vom 1. Februar 2012 | 15:28
Von
Status: Unbeschreiblich (48668 Beiträge, 17150x hilfreich)
quote:
Muss ich nun innerhalb der 6 Wochen in der sie ausschlagen muss auch ausschlagen wegen dem Pflichtteil?
Wieso wegen des Pflichtteils? Einen Pflichtteil muss man nicht ausschlagen.
Allerdings wirst Du durch die Ausschlagung Deiner Stiefmutter zum gesetzlichen Erben und musst aus diesem Grund ausschlagen, sobald (innerhalb von 6 Wochen) Du davon erfährst, dass Du nun erbst.
Wenn Du Dir über die Ausschlagung sicher bist, kannst Du das zusammen mit Deiner Stiefmutter in einem Rutsch machen.
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