Hallo zusammen,
folgende Situation:
Es soll ein Testament für Mann und Frau eines jungen Ehepaars gemacht werden. Dabei sollen Eltern des jeweiligen Ehepartners die Erträge des Vermögens bekommen, so lange sie leben.
Tod eines der Ehepartner: Die vermieteten Immobilien des verstorbenen Ehepartners sollen an den anderen Ehepartner vererbt werden. Die Mieterträge nach Abzug der Finanzierungsraten sollen jedoch den Eltern des verstorbenen Ehepartners zugute kommen, sofern diese noch leben. Gleiches gilt für ein Aktiendepot dessen Ertäge ebenfalls den Eltern für die Zeit deren Lebens zugute kommen sollen.
Frage: Lässt sich so etwas im Testament regeln? Wie würde das im verwaltet bzw. wie würde sichergestellt, dass der Wille auch so umgesetzt wird?
Viele Grüße
Sebastian
Testament - Stufenweises vererben
2. August 2016
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Frage vom 2. August 2016 | 14:50
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament - Stufenweises vererben
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 2. August 2016 | 15:19
Von
Status: Schüler (437 Beiträge, 329x hilfreich)
Die Konstruktion ist sicher so machbar.
Für die Umsetzung des Willens des Erblassers haben prinzipiell die Berechtigten selbst zu sorgen. Die haben dann nämlich aus dem Testament Ansprüche. Sofern der Erblasser im Einzelfall den Beteiligten nicht traut bzw. ihnen die Umsetzung nicht zutraut gibt es noch die Möglichkeit einer Testamentsvollstreckung zur Verwaltung und Verteilung des Nachlasses. Die kostet aber Geld.
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