Bei einer im Dezember 2014 verstorbenen Person, keinen Partner und keine Kinder, nur weit entfernte Verwandte sind vorhanden, wurde ein Testament gefunden. Darin heißt es u.a., dass
- das „Testament nur gültig während meiner Abwesenheit in … vom … bis …Dez. 2011" sei und
- sie keine gesetzliche Erbfolge wünsche.
In diesem Testament sind nur Vermächtnisse - u.a. auch für mich – enthalten. Frage:
1. Ist dieses Testament trotz zeitlicher Begrenzung gültig? Wer stellt dies fest? Wenn es keine
Gültigkeit hat, dann ist ja auch das Vermächtnis nicht gültig und für mich alles erledigt. Es tritt
gesetzliche Erbfolge in Kraft. Ist das richtig?
2. Wenn es aber trotz dieser zeitlichen Begrenzung gültig sein sollte, wie und wo kann ich dann
mein Vermächtnis geltend machen?
Seit Dezember vertröstet mich ein Nachlasspfleger damit, dass erst die gesetzlichen Erben ausfindig zu machen seien, sagt aber nicht, wie es weitergehen wird. Über Hilfestellung würde ich mich freuen und bedanke mich im voraus dafür.
Testament - Vermächtnis
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Ein Vermächtnis kann nur vom Erben gefordert werden.
Wenn du weder mit noch ohne dieses Testament Erbe bist, dann musst du in der Tat warten, bis der Erbe gefunden wird. Wenn der dann das Testament wegen des Zeitraumes nicht anwenden will, kannst du dich mit ihm darüber streiten. Der Nachlassverwalter kümmert sich aber nicht um so etwas.
Wenn die Erblasserin allerdings nur sagt, dass sie keine gesetzliche Erbfolge wünscht, aber nicht darstellt, wie sie sich die Erbfolge stattdessen vorstellt - dann ist das schon mal ein recht widersprüchliches Testament. Kann es sein, dass man dem Testament irgendwie entnehmen kann, wer denn wohl als Erbe vorgesehen und nur nicht so benannt wurde (§ 2087 BGB
)? Oder ist einfach nur konkret jeder Verwandte enterbt worden, der der Erblasserin eingefallen ist (§ 1938 BGB
)?
Hallo quiddje,
vielen Dank für die rasche Antwort. Vielleicht können die nachfolgenden Ergänzungen weiterhelfen?
Die Erblasserin hat auch eine Erbin - aber eben nur eine - mit einem Vermächtnis bedacht. Alle anderen infrage kommenden Erben sollten wohl ausgeschlossen bleiben, da sie mit denen verkracht war. Vermächtnisse sind auch u.a. für den Weissen Ring und die Deutsche Krebshilfe in diesem Testament enthalten.
Grüße hilla152
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Ich glaube, du verstehst das Forum hier falsch. Rechtsberatung gibt es hier nicht - die wäre im Übrigen auch verboten.
Hier werden abstrakt Rechtsfälle diskutiert, Fragestellungen wie "kommt hier folgende gerichtliche Entscheidung zum Tragen?" - "Greift hier Paragraph xy?" oder "Was würde ich in so einem Fall machen und auf welche Regelungen könnte ich mich dabei berufen?". Das hast du bei der Anmeldung zum Forum auch zur Kenntnis genommen (oder die Kenntnisnahme jedenfalls bestätigt)
Wenn du konkret ein Testament überprüft haben willst, musst du dich dafür an einen Rechtsanwalt wenden und diesen bezahlen, alles andere ist nach RGV(Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nicht statthaft.
Ich habe nur gesagt, warum das Vorgehen des Nachlassverwalters meiner Ansicht nach rechtens ist und was man u.A. so machen könnte, um festzustellen, wer denn eigentlich Erbe ist.
Ich kann auch noch man so spekulieren, dass die Beantragung eines Erbscheins durch eine gesetzliche, mit Vermächtnis bedachte Erbin vielleicht Bewegung in die Situation bringen könnte. Da ich aber den konkreten Inhalt des Testamentes nicht kenne, ist das eben nur so eine Option, die vielleicht in Betracht gezogen werden könnte. Wenn du jetzt den konkreten Testamentstext postest, würde ich hier nicht mehr antworten, da ich dann Probleme mit dem genannten RGV sehe, solange ich NICHT als Rechtsanwalt auftrete.
Hallo quiddje,
nochmals vielen Dank. Ich weiss, dass es hier keine Rechtsberatung geben darf. Mir geht es um neue Ideen zu diesem verzwickten Fall. Und dass ich Geduld haben muss, habe ich jetzt auch gelernt, und dass der Gang zum Rechtsanwalt wohl unumgänglich ist.
Grüsse hilla152
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