Testament - Wieso bekommen Eltern einen Pflichtteil, die mit einem nichts zu tun haben wollten?

24. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
September1
Status:
Schüler
(275 Beiträge, 81x hilfreich)
Testament - Wieso bekommen Eltern einen Pflichtteil, die mit einem nichts zu tun haben wollten?

Hallo,
folgender Fall:
Eheleute (keine Kinder)machen ein Berliner Testament und setzen sich gegenseitig als Erben ein.

Es besteht keinerlei KOntakt zu den Eltern, schon seit Jahren.
Wieso bekommen die Eltern einen Pflichtteil, die mit einem doch nichts zu tun haben wollten. Muß die Ehefrau/Ehemann das Geld dann auszahlen, oder kann man das doch im Testament regeln.

Vielen Dank
Bernd

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

_______________________________
Wieso bekommen die Eltern einen Pflichtteil,
_______________________________

weil sie nach BGB gesetzliche Erben sind und, für den Fall, dass sie per Testament enterbt werden/wurden, Anspruch auf die Hälfte dessen haben, was sie sonst bekommen würden

__________________________________
die mit einem doch nichts zu tun haben wollten.
___________________________


spielt keine Rolle

_____________________

Muß die Ehefrau/Ehemann das Geld dann auszahlen,
__________________________________

ja

_________________________________
oder kann man das doch im Testament regeln.
__________________________________

nein. Den Pflichtteil kann man nicht ausschließen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
September1
Status:
Schüler
(275 Beiträge, 81x hilfreich)

Tolle Reglung.
Wozu dann ein Testament machen??

Einen Unterschied gibt es ja dann doch nicht, oder?

Wie sieht es denn aus wenn nur von einem Ehepartner die Eltern noch leben, das Erbe auf den anderen zu überschreiben, der keine Eltern mehr hat? Bekommen die lebenden Eltern dann den Pflichtteil auch?

Gruß
Bernd1

-- Editiert von Bernd1 am 25.10.2006 10:00:05

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Der Unterschied:
kein Testament: Eltern haben Anspruch auf 50 %,
mit Testament: Anspruch lässt sich auf 25 % begrenzen.
Sollten Eltern nicht mehr leben bei Tod des Erblassers:
ohne Testament: andere Abkömmlinge der Familie können Erbanspruch erwerben
mit Testament: überlebender Ehepartner kann zu 100 % alles erben.
Wenn das kein Unterschied ist, was dann?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
September1
Status:
Schüler
(275 Beiträge, 81x hilfreich)

Gut, ich wußte nicht das Eltern dann ohne Testament 50% erben.

Wie ist das mit der Überschreibung, auf den Ehepartner der keine Eltern mehr hat?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das wäre eine Schenkung. Wenn die Schenker erst 10 Jahre nach der Schenkung stirbt, ist kein Vermögen mehr zum Vererben da.

Stirbt der Schenker vorher, haben die Eltern einen Ausgleichsanspruch gegen den Ehegatten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
September1
Status:
Schüler
(275 Beiträge, 81x hilfreich)

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

Die von sika0304 genannten Erbanteile möchte ich korrigieren.

Der gesetzliche Erbanteil der Eltern beträgt nur 25%. Der Pflichtteil würde daher nur 12,5% betragen.

Gegenüber Erben 2. Ordnung erbt der Ehegtte ohne Testament 75%.

Mit Testament gibt es außer dem Unterschied, dass die Ansprüche der pflichtteilsberechtigten Personen halbiert werden und die der übrigen Personen auf 0 reduziert werden können noch einen wichtigen Unterschied.

Mit Testament hat der eingesetzte Erbe alleinige Verfügungsgewalt über das Erbe und muss die Pflichtteilsberechtigten auszahlen, wenn diese das fordern. Ohne eigene Aktivitäten des Pflichtteilsberechtigten bekommt dieser also nichts.

Ohne Testament werden wird eine Erbengemeinschaft gebildet, die nur gemeinsam über den Nachlass verfügen kann. Erbe wird man auch ohne eigene Aktivitäten. Aktiv werden muss ein Erbe dann, wenn er das Erbe ausschlagen will.
Die Grundbucheintragungen für Immobilien erfolgt anteilig auf die Erben. Kontoverfügungen können nur von allen Erben gemeinsam durchgeführt werden. Ein Erbe hat keinen Auszahlungsanspruch gegen die übrigen Erben.

Der Pflichtteil hat somit auch eine ganz andere rechtliche Wirkung als ein Erbe.

Wenn kein Testament vorhanden ist, dann kann die Bildung einer Erbengemeinschft, der Personen angehören, die sich nicht verstehen, zu gegenseitigen Blockaden führen, so dass niemand tatsächlich auf das Erbe zugreifen kann.

Die von justice005 genannte 10-Jahresfrist gilt nicht für Schenkungen unter Ehegatten.



-- Editiert von hh am 01.11.2006 09:15:30

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