Testament Wohnrecht

13. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sabinchen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)
Testament Wohnrecht

Ich bin in zweiter Ehe verheiratet und möchte mein Haus an meine beiden Kinder aus erster Ehe vererben. Desweiteren möchte ich meinem jetzigen Mann ein mietfreies Wohnrecht auf Lebzeiten einräumen.
Kann ich dies so formulieren und von drei Zeugen unterschreiben lassen oder könnte man das anfechten. Ich möchte das Testament handschriftlich verfassen ohne notarielle Beglaubigung.
Oder hat eine notarielle Beglaubigung mehr Gewicht?
Um eine Antwort wäre ich dankbar.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Es sind weder Zeugen, noch eine notarielle Beglaubigung notwendig.

Zeugen sind hilfreich, um zu vermeiden, dass das Testament "verloren" geht.

Ein Notar bietet Rechtssicherheit bei den gewählten Formulierungen. Dann wird das Testament auch beim Amtsgericht hinterlegt.

Bei der Abfassung des Testamentes solltest Du bedenken, dass Dein Mann einen Pflichtteilsanspruch hat.

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#2
 Von 
Sabinchen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Wir haben einen Ehevertrag mit der Gütertrennung.
u. a. ......den Wegfall des Zugewinnausgleichs,
die erb- und pflichtteilsrechtlichen Auswirkungen....
Ich möchte hier vor allen Dingen wissen, wie ich meinen jetzigen Mann absichern kann, damit er die Wohnung zu seinen Lebzeiten mietfrei behalten kann. Er hätte nur für seine Nebenkosten aufzukommen.
Wie kann ich das in einem Testament richtig formulieren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Es reicht aus, den letzten Willen handschriftlich mit Datum und Unterschrift zu verfassen. Daraus sollte klar hervorgehen, was Du möchtest.
Wenn Du Dir bezüglich der Formulierungen unsicher bist, dann gehe lieber zu einem Notar. Er kann Dich dazu am Besten beraten.

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#4
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

soviel ich weiß kannst du dein testamnet auch privat beim nachlassgericht hinterlegen, eine kopie (mit vermerk wo sich das orginal befindet) kannst du ja deinem ehemann geben b.z.w zuhause aufbewahren.

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