Die Schwester (A) meines Vaters ist verstorben. Sie hatte keine Kinder. Diese Schwester hatte ein Wohnrecht im Haus meines Vaters für 2 Zimmer (ohne Bad). Mein Vater hatte ihr nach dem Tod seiner Eltern unentgeltlich ein zusätzliches Zimmer und ein Bad zur Verfügung gestellt. Dafür hatte sie (A) versprochen, ihn, bzw. seine Familie in ihrem späteren Testament zu bedenken. So lebte Sie über 30 Jahre unentgeltlich in dieser Wohnung. Vor 3 Jahren erlitt sie einen Schwächeanfall, wurde von Ihrer Schwester (B) nach dem Krankenhausaufenthalt gleich in ein Seniorenheim gebracht. Sie (B) meinte, sie wäre dement und könne nicht mehr alleine zuhause leben. Ich denke, diese Schwester (B) wurde dann auch zur Betreuerin eingesetzt. Vor einiger Zeit verstarb nun meine Tante (A) und mein Vater erhielt vom Gericht ein Schreiben, dass die Schwester (B) Alleinerbin sei. Das Testament wurde auch vor 3 Jahren angefertigt. Besteht denn Aussicht auf Erfolg, wenn er das Testament anfechtet - oder bringt es ausser Ärger nichts? Wer kann mir hier einen Tip geben? Vielen Dank im voraus.
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Testament alleinstehende Schwester
1. Oktober 2010
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Frage vom 1. Oktober 2010 | 17:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament alleinstehende Schwester
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#1
Antwort vom 6. Oktober 2010 | 11:21
Von
Status: Schüler (251 Beiträge, 29x hilfreich)
Meiner Meinung nach nicht, da das Tauschgeschäft "Erben gegen Wohnrecht" nicht notariell beurkundet wurde. Sich auf Versprechen zu verlassen ist unklug.
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