Testament anfechtbar ??

5. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Neuro-Oma
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament anfechtbar ??

Ich habe in den sechziger Jahren zusammen mit meinem verstrorbenen Mann und meinen Eltern ein Haus gebaut. Mitter der 80ger verstarb mein Ehemnann und anfang der neunziger mein Vater und die Besitzverhältnisse wurden neu geregelt.

Jeweils die Hälfte des Hauses bzw. Grundstückes wurden im Grundbuch auf meine Mutter und mich eingetragen, sodass wir jede die Häfte des Hauses besaßen. Meine Eltern haben in einem gemeinschaftlichen Testament verfügt, dass ich das Haus einmal übernehmen und meine beiden Geschwister auszahlen sollte.

Um dies zu sichern wurden mir ein Übernahmerecht bzw ein Vorkaufssrecht eingeräumt. Da ich als berufstätige Frau für die meisten laufenden Kosten und Investitionen im Haus wie neue Heizung, Reparaturen etc. aufgekommen bin.

Natürlich immer in dem Glauben ich habe das Vorkaufsrecht, sonnst hätte ich ja kein Geld reingesteckt...

Meine Geschwister sahen das wohl anders und hatten mithilfe einer Generalvollmacht meiner Mutter die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft beantragt.

Ich habe mich auf das Testamnet verlassen und dachte ich hätte eine Vorkaufsrecht..

Meine Mutter ist nun Verstorben und hat das gemeinschaftliche Testament vor ihrem Tod noch geändert. Das Vorkaufs- bzw. übernahmerecht wurde aufgehoben.

Besteht nun die Möglichkeit dieses Testament anzufechten um dieses Recht wiederzubekommen und somit die Zwangsverteigerung zu verhindern?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der Umstand, dass Deine Mutter das Testament ist kein Grund, das Testament anfechten zu können.

Nur, wenn Du beweisen kannst, dass die Änderung unter Zwang erfolgt ist oder sie geistig nicht mehr in der Lage war ein Testament zu verfassen, gibt es Möglichkeiten zur anfechtung.

Ich weiß aber auch gar nicht, wo Dein Problem liegt. Du kannst doch bei einer Teilungsversteigerung selbst mitsteigern. Über diesen Weg kommst Du wahrscheinlich billiger an die andere Haushälfte als über ein Vorkaufs- oder Übernahmerecht.

Ein Vorkaufs- oder Übernahmerecht ist doch sowieso nichts wert. Was hast Du Dir denn von diesen Rechten versprochen?

Wenn Du das Geld hast, die Anteile Deiner Geschwister zu kaufen, kann Dir eigentlich nichts besseres passieren, als eine Teilungsversteigerung. Freue Dich doch über die Dummheit Deiner Geschwister.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

ein gemeinschaftliches Testament kann nach dem Tod des Erstvertorbenen vom länger Lbenden nicht mehr ohne weiteres geändert werden.
Die nachträgliche Testmentsaufhebung könnt u. U. unwirksam sein.
Sie sollten schnellstmöglich einen RA konsultieren.

Gruß
Rpfl.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wie schon in meiner ersten Antwort geschrieben, würde ich das Testament gar nicht anfechten.

Warum auch? Was versprichst Du Dir davon?

Ich erwarte bei einer Anfechtung nur Nachteile für Dich! Das neue Testament in Verbindung mit dem Verhalten Deiner Geschwister ist doch günstiger für Dich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
12345
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo zusammen,

Meine Eltern, die breits 80 Jahre alt sind, wollen mich in Ihrem Testament als Alleinerbe einsetzen! Es handelt sich hier um eine Eigentumswohnung! Da ich aber schon seit ca. 13 Jahre arbeitslos bin und ab Januar
Hartz 4 kommt, frage ich mich, was da auf mich zukommt!

Für die Anwort möcht ich mich jetzt schon bedanken!

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen