Testament der Eltern

15. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
Pemamo100
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament der Eltern

Mein Vater ist am 30.12.24 verstorben. Meine Eltern haben ein nicht notarielles Berliner Testament von 2016.
Nun habe ich gelesen, dass man dieses, unverzüglich nach meines Vaters Tod beim Nachlassgericht einreichen muss.
Das ist bisher aus Unwissenheit nicht geschehen.

1. Kann meine Mutter das jetzt noch machen ohne bestraft zu werden, da schon 10 Wochen vergangen sind?

2. Braucht man einen Termin zur Abgabe beim Nachlassgericht oder kann man das ohne Termin machen? Der erste freie Termin wäre erst der 5.5.2025.

3. Bekommt man eine Bestätigung mit, dass das Testament eingereicht wurde?

Danke für Ihre Zeit!




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41797 Beiträge, 14611x hilfreich)

Nun man muss das Testament einreichen, wenn man es gefunden hat. Wann das ist, das weiß niemand. Wie die genauen Regelungen in Eurem Amtsgericht insoweit sind, keine Ahnung; das ist mit Sicherheit individuell geregelt. Ein Anruf macht da schlau. In welcher Form das Einreichen bei Euch dokumentiert wird, das vermag ich nicht abzuschätzen.

wirdwerden

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49843 Beiträge, 17468x hilfreich)

Zitat (von Pemamo100):
1. Kann meine Mutter das jetzt noch machen ohne bestraft zu werden, da schon 10 Wochen vergangen sind?

Ja

Zitat (von Pemamo100):
2. Braucht man einen Termin zur Abgabe beim Nachlassgericht oder kann man das ohne Termin machen?

Man kann das Testament auch per Post an das Nachlassgericht schicken und um dessen Eröffnung bitten.

Hier ein Musteranschreiben:
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/nachlassgericht.html

Zitat (von Pemamo100):
3. Bekommt man eine Bestätigung mit, dass das Testament eingereicht wurde?

Das Testsmentt wird dann vom Nachlassgericht eröffnet. Alle gesetzlichen Erben, sowie alle im Testament genannten Personen erhalten dann eine Kopie des Testamentes mit Eröffnungsprotokoll.

Zitat (von Pemamo100):
Der erste freie Termin wäre erst der 5.5.2025.

Sollte Deine Mutter einenErbschein benötigen, so sollte dieser Termin für dessen Beantragung gebucht werden.

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#3
 Von 
Pemamo100
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nun man muss das Testament einreichen, wenn man es gefunden hat. Wann das ist, das weiß niemand.


Es wurde ja nicht gefunden. Meine 92jährige Mutter lebt noch und hatte es. Sie wusste nur nicht, dass man das einreichen muss. Daher meine Frage ob sie das noch nachträglich machen kann, ohne bestraft zu werden.
Zitat (von hh):
Zitat (von Pemamo100):



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#4
 Von 
Pemamo100
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
3. Bekommt man eine Bestätigung mit, dass das Testament eingereicht wurde?


Das Testsmentt wird dann vom Nachlassgericht eröffnet. Alle gesetzlichen Erben, sowie alle im Testament genannten Personen erhalten dann eine Kopie des Testamentes mit Eröffnungsprotokoll.


Ich wollte wissen, ob man eine Bestätigung der Abgabe bekommt, wenn man es persönlich abgibt. Der Postweg ist mir zu gefährlich. Wenn das verloren geht, ist das Originaltestament weg.

Aber danke für die guten Tipps! :-)

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