Mein Vater ist am 30.12.24 verstorben. Meine Eltern haben ein nicht notarielles Berliner Testament von 2016.
Nun habe ich gelesen, dass man dieses, unverzüglich nach meines Vaters Tod beim Nachlassgericht einreichen muss.
Das ist bisher aus Unwissenheit nicht geschehen.
1. Kann meine Mutter das jetzt noch machen ohne bestraft zu werden, da schon 10 Wochen vergangen sind?
2. Braucht man einen Termin zur Abgabe beim Nachlassgericht oder kann man das ohne Termin machen? Der erste freie Termin wäre erst der 5.5.2025.
3. Bekommt man eine Bestätigung mit, dass das Testament eingereicht wurde?
Danke für Ihre Zeit!
Testament der Eltern
15. März 2025
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Frage vom 15. März 2025 | 07:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament der Eltern
#1
Antwort vom 15. März 2025 | 08:47
Von
Status: Unbeschreiblich (41797 Beiträge, 14611x hilfreich)
Nun man muss das Testament einreichen, wenn man es gefunden hat. Wann das ist, das weiß niemand. Wie die genauen Regelungen in Eurem Amtsgericht insoweit sind, keine Ahnung; das ist mit Sicherheit individuell geregelt. Ein Anruf macht da schlau. In welcher Form das Einreichen bei Euch dokumentiert wird, das vermag ich nicht abzuschätzen.
wirdwerden
#2
Antwort vom 15. März 2025 | 09:03
Von
Status: Unbeschreiblich (49843 Beiträge, 17468x hilfreich)
Zitat :1. Kann meine Mutter das jetzt noch machen ohne bestraft zu werden, da schon 10 Wochen vergangen sind?
Ja
Zitat :2. Braucht man einen Termin zur Abgabe beim Nachlassgericht oder kann man das ohne Termin machen?
Man kann das Testament auch per Post an das Nachlassgericht schicken und um dessen Eröffnung bitten.
Hier ein Musteranschreiben:
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/nachlassgericht.html
Zitat :3. Bekommt man eine Bestätigung mit, dass das Testament eingereicht wurde?
Das Testsmentt wird dann vom Nachlassgericht eröffnet. Alle gesetzlichen Erben, sowie alle im Testament genannten Personen erhalten dann eine Kopie des Testamentes mit Eröffnungsprotokoll.
Zitat :Der erste freie Termin wäre erst der 5.5.2025.
Sollte Deine Mutter einenErbschein benötigen, so sollte dieser Termin für dessen Beantragung gebucht werden.
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#3
Antwort vom 17. März 2025 | 21:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Nun man muss das Testament einreichen, wenn man es gefunden hat. Wann das ist, das weiß niemand.
Es wurde ja nicht gefunden. Meine 92jährige Mutter lebt noch und hatte es. Sie wusste nur nicht, dass man das einreichen muss. Daher meine Frage ob sie das noch nachträglich machen kann, ohne bestraft zu werden.
Zitat :Zitat (von Pemamo100):
#4
Antwort vom 17. März 2025 | 22:02
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :3. Bekommt man eine Bestätigung mit, dass das Testament eingereicht wurde?
Das Testsmentt wird dann vom Nachlassgericht eröffnet. Alle gesetzlichen Erben, sowie alle im Testament genannten Personen erhalten dann eine Kopie des Testamentes mit Eröffnungsprotokoll.
Ich wollte wissen, ob man eine Bestätigung der Abgabe bekommt, wenn man es persönlich abgibt. Der Postweg ist mir zu gefährlich. Wenn das verloren geht, ist das Originaltestament weg.
Aber danke für die guten Tipps! :-)
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