Testament /es erbt ein verstorbener Bruder

2. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
malte11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament /es erbt ein verstorbener Bruder

Folgender fiktiver Fall:

Eine kürzlich verstorbene kinderlose Tante hat Ihrem verstorbenen Bruder Geld vererbt.

Ein fremdbeauftragte Notar hat daraufhin ein Anschreiben ( vor 1 Woche angekommen) geschickt wo der blutsverwante Neffe als Erbe aufgeführt wurde, ohne jedoch das Erbe zu beziffern.

Als sie Ehefrau des verstorbenen Bruders die benötigten Unterlagen zum Notar brachte geschar folgendes:

1. Die Frau wurde gefragt, ob sie nach dem Tode Ihres Mannes Alleinerbin war.

2. Als dieses bestätigt wurde forderte der Notar ein Erbschein vom Gericht,und stellte plötzlich die Ehefrau als Miterbin fest.

3. Auf den Hinweis der Ehefrau sie wolle kein Geld, sagte der Notar das wäre unerheblich, da die 6 Wochenfrist bereits abgelaufen wären.


Folgende Fragen ergeben sich aus dem Fall:
Ist das rechtlich so korrekt gelaufen?
Ist ein Ausschlagen des Erbes nicht mehr möglich?
Falls satt Vermögen nur Schulden aufgelaufen sind, muss die Ehefrau des Bruders die Schulden annehmen?

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12303.03.2011 10:15:43
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50012 Beiträge, 17522x hilfreich)

Das ist nicht korrekt gelaufen.

Zum einen kann ich nicht erkennen, warum die Ehefrau des vorverstorbenen Bruders Alleinerbin geworden sein sollte. Zum anderen beginnt die 6-Wochenfrist für eine Ausschlagung erst mit der Kenntnis des Umstandes, dass man Erbe geworden ist (Die Antort von LRS ist falsch). Diese Frist war also keineswegs abgelaufen.

Typischerweise wird die Erbfolge auch nicht von einem Notar festgestellt, sondern vom Nachlassgericht und dann in einem Erbschein dokumentiert.

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#4
 Von 
guest-12303.03.2011 10:15:43
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
malte11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)


Ja. die Witwe wußte vom Tod der Tante.
Jedoch hatte Sie keine Kenntnis vom Testamentinhalt.
In der Erbfolge war die Frau auch nicht aufgeführt.
Dies wurde vom Notar nachträglich festgestellt.

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#6
 Von 
guest-12304.03.2011 09:44:02
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 26x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Avaya111
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 32x hilfreich)


Anmerkung: In Baden-Württemberg sind Notare das Nachlass- und Vormundschaftsgericht!

Frage: Wenn Erben zu ermitteln sind, die Post eigentlich an alle am gleichen Tag rausgeht und ein Brief an den Notar zurückkommt, der ja dann wieder neu recherchiert werden muss und dann neu versendet wird, beginnt dann für diesen Miterben die 6-Wochen-Frist auf jeden Fall erst dann wenn er tatsächlich das Papier in der Hand hat!?



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