Testament für Sohn und Enkel

1. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
lobberle
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament für Sohn und Enkel

Hallo,es würde mich freuen wenn mir jemand in meinem Falle weiterhelfen könnte.Es gibt ein Testament das noch zu Lebzeiten von meinem Vater aufgesetzt wurde,darin steht das nach dem Tod meiner beider Eltern ich als Sohn das Haus bekomme. Ich soll es für 70,000 Euro bekommen.
Davon soll Ihr Enkelkind ( Sohn von meinem Bruder ) 35,000 Euro bekommen und 35,000 Euro sollen auf ein Sperrkonto für meinen Bruder (dessen Aufenthalt ist seit vielen Jahren nicht bekannt ).Ist dies so korrekt? Das Haus samt Grundstück wurde vor 7 Jahren mal auf ca.100,000 Euro geschätzt, es wurde seither jedoch nie etwas renoviert,der Wert ist heute sicher viel niedriger.Müßte ich dann bei einem Verkauf unter den 70,000 Euro noch Geld aufbringen um meinen Neffen und Bruder zu bezahlen und was ist mit meiner Tochter hätte die dann nicht auch einen Anspruch sie wird im Testament nicht bedacht?
Viele Fragen ,schon mal Danke für Ihre Antworten

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 117x hilfreich)

die Tochter hat nur Anspruch wenn sie direkt beerbt wurde, solange Erben in direkter Linie (z.B. Kinder) da sind, sind die Enkel raus, es gibt für diese keinen Pflichtteil solange die Eltern leben.

Im Prinzip kann der Erblasser schreiben was er will, jedoch wird im Erbfall bei Immobilien das Testament von einem Notar geprüft, dieser kann es sogar ganz anders auslegen nämlich, dass er Sie, ihren Bruder und das Enkelkind als Erbengemeinschaft sieht.

Sie können das Erbe auch im gesamten ausschlagen!

Tipp: Gehen Sie mit dem Testament zu einem Notar.


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"Dumbele"

-- Editiert am 01.06.2010 19:45

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#2
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 117x hilfreich)

und selbstverständlich sollte das Testament den üblichen Anforderungen entsprechen! Berliner Testament, notarielles Testament.

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"Dumbele"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.06.2010 08:33:49
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
lobberle
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erst mal für alle Antworten,
nur leider bin ich noch nicht ganz schlau geworden,heißt es jetzt so lange mein Bruder und ich noch leben bekommen unser Kinder noch kein Erbe auch wenn es ausdrücklich so von meinen Eltern im Testament geschrieben wurde.Darin steht ja ich solle das Haus für 70,000 Euro erhalten von diesem Betrag würden mein Bruder 35,000 Euro auf ein Sperrkonto bekommen und mein Neffe ( Sohn von meinem Bruder ) ebenfalls 35,000 Euro ,müßte ich dies hinnehmen?
Vielen Dank nochmals.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37529 Beiträge, 13797x hilfreich)

Warum nicht? Die Eltern können mit ihren Werten machen, was sie wollen.

wirdwerden

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#6
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 117x hilfreich)

Anmerkung zum Notar und deutlicher gehts wohl nicht (Auszug aus der Notarkammer)!

Für Rechtsgeschäfte mit besonders weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten, ist die Beurkundung durch den Notar im Interesse der Beteiligten gesetzlich vorgeschrieben. Insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

Immobilien
Kauf und Schenkung von Immobilien, Bauträgerverträgen, Begründung und Verkauf von Wohneigentum und Erbbaurechten, Bestellung von Grundpfandrechten oder eines Nießbrauchs an Grundstücken


Erbe und Schenkung
Testament und Erbvertrag, Erbauseinandersetzung, Erbscheinsantrag, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag

Es steht Ihnen nun frei das von mir eingefügte zu glauben oder auch nicht, offensichtlich gibt es aber Forumsteilnehmer die über der Gesetzeslage stehen und auch die Erbfolgen nicht kennen *g*

MfG

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"Dumbele"

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#7
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 117x hilfreich)

Im übrigen stolpert so mancher Forumsteilnehmer über den Begriff des Notars (BGB Nachlassgericht). Der Notar nimmt in manchen Bundesländern eben diese Tätigkeit wahr!
Die Auslegung oblicgt nach § 133 BGB eben dem Nachlassgericht (Notar), da führt keine Weg drann vorbei, weswegen dies auch als Erbengemeinschaft ausgelegt werden kann!

§ 133 Auslegung einer Willenserklärung
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

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"Dumbele"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12303.06.2010 08:33:49
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat:
Auszug aus der Notarkammer


Was hat dieser Beitrag denn mit den obigen - im Übrigen korrekten - Ausführungen von franz.friedrich zu tun? Und woraus soll sich eigentlich ergeben, dass die notarielle Beurkundung eines Testamentes vorgeschrieben ist?





-- Editiert am 02.06.2010 08:24

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#10
 Von 
lobberle
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
an alle die sich hier an der Runde beteiligen es gibt ja einen regen Austausch von unterschiedlichen Meinungen ,nur gehen die leider etwas an meinen gestellten Fragen vorbei,auf diese habe ich leider noch keine für mich als Laie verständliche Antworten erhalten.
Wünsche noch einen schönen Tag .

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#11
 Von 
guest-12303.06.2010 08:31:54
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2917x hilfreich)

Ich würde erst mal ganz anders fragen: Ist es ein gemeinsames Testament der Eltern und leben diese beide noch? Dann sollte man fragen, was möchten die Eltern eigentlich wem vererben und sollte man den Wortlaut vielleicht anders gestalten (Notar beraten lassen).
Nur wenn beide Eltern noch leben, kann ja ein gemeinschaftliches Testament rückgängig gemacht werden, ansonsten kommt es sehr auf den Inhalt des Testamentes an.
Ist einer der Elternteile verstorben, würde ich mich beraten lassen (Notar), der das Testament dann einsehen kann - auf den genauen Wortlaut kommt es nämlich an - also was du wem zahlen müsstest.



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"sika0304"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12303.06.2010 08:33:58
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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