Hallo zusammen,
meine Frau und ich sind seit ca. 2 Jahren verheiratet (Zugewinngemeinschaft, keine Kinder). Wir besitzen zusammen (jeder 50 %) ein von uns bewohntes Einfamilienhaus. Bisher haben wir testamentarisch keine Regelungen getroffen. Nachdem ich mich nun ein wenig damit beschäftigt habe, sind ein paar Fragen aufgetaucht. Über einen kleinen Gedankenaustausch würde ich mich freuen
1. Wenn ich es richtig verstehe, würde im Todesfall nun der überleende Ehepartner und die Eltern des verstorbenen Ehepartners zu gleichen Teilen erben, richtig? Also wenn ich sterbe, besitzt meine Frau z. B. dann 75 % des Hauses und meine Eltern 25 %?
2. Wenn wir gleichzeitig (z. B. bei einem Autounfall sterben) erben unsere Eltern je 50 %?
3. Wir wollen gerne regeln, dass im Todesfall der Ehepartner Alleinerbe wird. Bekommen die Eltern des Verstorbenen dann einen Pflichtteil?
4. Wenn wir beide kinderlos versterben, erhält die Familie des länger lebenden deutlich mehr, oder? Kann man hier eine sinnvolle Regelung treffen, um das auszugleichen?
4. Reicht für unser Vorhaben ein einfaches, handschriftliches und nicht notariell beurkundetes Berliner Testament?
5. Können wir dort auch jetzt schon vermerken, dass ein gemeinsames Kind (sofern vorhanden) erbt, wenn wir beide (gleichezeitig oder auch nacheinander) versterben? Oder muss ein neues Testament erstellt werden, wenn Kinder dazukommen?
Vielen Dank schon mal
Testament für (bisher) kinderloses Ehepaar
6. Mai 2022
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Frage vom 6. Mai 2022 | 09:18
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 4x hilfreich)
Testament für (bisher) kinderloses Ehepaar
#1
Antwort vom 6. Mai 2022 | 09:36
Von
Status: Unparteiischer (9704 Beiträge, 2055x hilfreich)
Ein Testament ist Euer letzter Wille. Schreibt es so, dass ihr zum jetzigen Zeitpunkt eine gute Regelung habt. Wenn ihr das Ziel habt, auch die Eltern zu bedenken - schreibt es.
Eine klare und schriftlich fixierte Regelung ist immer besser, auch wenn es rechtlich gesehen doppelt gemoppelt sein mag.
#2
Antwort vom 6. Mai 2022 | 10:01
Von
Status: Unbeschreiblich (50022 Beiträge, 17525x hilfreich)
Zitat :Wenn ich es richtig verstehe, würde im Todesfall nun der überleende Ehepartner und die Eltern des verstorbenen Ehepartners zu gleichen Teilen erben, richtig?
Falsch, der Ehegatte erbt 75% und die Eltern erben zusammen 25%.
Zitat :Also wenn ich sterbe, besitzt meine Frau z. B. dann 75 % des Hauses und meine Eltern 25 %?
Nein, ihr gehört dann 87,5% des gesamten Hauses.
Zitat :2. Wenn wir gleichzeitig (z. B. bei einem Autounfall sterben) erben unsere Eltern je 50 %?
Nein, die Eltern erben den Nachlass ihres Kindes. Das ist zwar in diesem Fall bezüglich des Hauses 50% aber nicht zwingend bezüglich des übrigen Vermögens.
Zitat :Wir wollen gerne regeln, dass im Todesfall der Ehepartner Alleinerbe wird. Bekommen die Eltern des Verstorbenen dann einen Pflichtteil?
Die Eltern haben dann Anspruch auf den Pflichtteil, wenn sie ihn fordern.
Zitat :Wenn wir beide kinderlos versterben, erhält die Familie des länger lebenden deutlich mehr, oder?
Ja
Zitat :Kann man hier eine sinnvolle Regelung treffen, um das auszugleichen?
Man kann ein Berliner Testament verfassen, also Schlusserben festlegen.
Zitat :Reicht für unser Vorhaben ein einfaches, handschriftliches und nicht notariell beurkundetes Berliner Testament?
Ja, jedoch sollte man sich mit den verschiedenen Varianten des berliner Testamentes auseinander setzen.
Zitat :Können wir dort auch jetzt schon vermerken, dass ein gemeinsames Kind (sofern vorhanden) erbt, wenn wir beide (gleichezeitig oder auch nacheinander) versterben?
Ja
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#3
Antwort vom 6. Mai 2022 | 11:47
Von
Status: Unbeschreiblich (39687 Beiträge, 6498x hilfreich)
Man könnte das erste ordentliche Testament alle 2,5,10,20 Jahre der jeweils geänderten Lebenssituation anpassen.Zitat :Über einen kleinen Gedankenaustausch würde ich mich freuen
Wenn man jetzt so Mitte 30 ist, kann noch viel *ganz Normales* passieren.
#4
Antwort vom 6. Mai 2022 | 13:31
Von
Status: Praktikant (551 Beiträge, 38x hilfreich)
eine frage an hh
(bitte)
Zitat von hh
"Nein, ihr gehört dann 87,5% des gesamten Hauses."
Ich dachte auch, der anteil der ehefrau wäre 75%.
Magst Du mir erklären, wie du auf die 87,5% kommst.
vielen dank
malia
#5
Antwort vom 6. Mai 2022 | 13:58
Von
Status: Lehrling (1125 Beiträge, 305x hilfreich)
Zitat :Magst Du mir erklären, wie du auf die 87,5% kommst.
Ich gehe mal davon aus, dass ich die Frage auch beantworten darf, auch wenn ich nicht hh bin.
Ausgehend davon
Zitat :Wir besitzen zusammen (jeder 50 %) ein von uns bewohntes Einfamilienhaus.
hat die Ehefrau bereits einen Anteil von 50 %.
75 % der zu verteilenden 50 % entspricht 37,5 %.
Bereits vorhandene 50 % + vererbte 37,5 % = 87,5 %
#6
Antwort vom 6. Mai 2022 | 14:47
Von
Status: Praktikant (551 Beiträge, 38x hilfreich)
@ballvillus
herzlichen dank für die antwort.
ja, sehr klare antwort. Ich habe es verstanden.
herzliche grüsse
malia
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