Welche Schritte muss man einleiten, wenn man ein Testament findet?
Kann man es auch erst ein Jahr oder noch später beim Gericht einreichen?
Gibt es dafür irgendwelche welche gesetzliche Verpflichtungen?
Danke
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"silberfee"
Testament gefunden
27. Juli 2003
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Frage vom 27. Juli 2003 | 14:06
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 4x hilfreich)
Testament gefunden
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 27. Juli 2003 | 19:57
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 258x hilfreich)
Ja, Sie sind verpflichtet ein Testament beim Nachlassgericht abzugeben - § 2259 BGB
.
Sie müssen es unverzüglich nachdem Sie vom Tod des Erblassers erfahren haben abliefern.
Gruß
MCNeubert
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"michael@neubert.com
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