A schreibt sein Testament nicht eigenhändig handschriftlich, sondern teilweise per Schreibmaschine, teilweise mit Hilfe von Dritten. Das Testament hat er aber
eigenhändig unterschrieben.
Ist sein Testament gültig ?
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"28c7h49T"
Testament gültig ? Teilweise per Schreibmaschine, teilweise mit Hilfe von Dritten
6. Oktober 2009
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Frage vom 6. Oktober 2009 | 19:39
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Testament gültig ? Teilweise per Schreibmaschine, teilweise mit Hilfe von Dritten
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 6. Oktober 2009 | 19:56
Von
Status: Schüler (431 Beiträge, 154x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ist sein Testament gültig ? <hr size=1 noshade>
Nein. Ein Testament muss entweder komplett eigenhändig geschrieben (siehe § 2247 BGB ) oder notariell beurkundet sein.
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