Testament gültig`?

5. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Gh0sT123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Testament gültig`?

Hallo, ich habe eine Frage über folgendes Testament ist das so rechtens?

https://ibb.co/s3mCwjT

hat da jemand erfahrung?

Testament oder Erbe?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von Gh0sT123):
Hallo, ich habe eine Frage über folgendes Testament ist das so rechtens?

Wenn das Testament vom Erblasser geschrieben und unterschrieben wurde, "gilt" das Testament.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von Gh0sT123):
ist das so rechtens?


Was sollte daran nicht rechtens sein?

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#3
 Von 
Gh0sT123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

weil mir niemand auskunft geben kann, wir warten jetzt auf die beisetzung, einige sagen ehefrau hat 50% pflichtanteil gesetzlich, andere sagen das Testament muss vom notar beglaubigt sein....

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

wir warten jetzt auf die beisetzung, einige sagen ehefrau hat 50% pflichtanteil gesetzlich Nein - es sind ja offenbar 2 gesetzliche Erben da, Sohn und Ehefrau: Da kann der Erbteil der Frau max. 50 % betragen. Und da der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt, kann er also maximal bei 25 % liegen.
andere sagen das Testament muss vom notar beglaubigt sein.... Schlichter Unsinn.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von Gh0sT123):
kann das mein potentieller Insolvenzverwalter später anfechten um den Immobilienanteil in die Insolvenzmasse zu überführen?


50% ist der gesetzliche Erbteil für den Fall, dass es kein Testament gibt. Da es hier ein Testament gibt, erbt die Ehefrau das, was ihr im Testament zugewendet wurde.

Da die Ehefrau im Testament enterbt wurde, hat sie Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe von 1/8 und zusätzlich Anspruch auf den tatsächlichen Zugewinnausgleich.

Der Entzug des Pflichtteils im Testament ist unwirksam, da die dafür notwendigen Gründe nicht vorliegen.

Das Gleiche gilt für den Pflichtteilsentzug des zweiten Sohnes. Auch der hat Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe von 1/8.

Wirksam ist jedoch die Alleinerbeneinsetzung des ersten Sohnes.

Zitat (von Gh0sT123):
andere sagen das Testament muss vom notar beglaubigt sein....


Es reicht, dass das Testament vollständig handschriftlich verfasst wurde und das ist hier der Fall. Das Testament ist unverzüglich beim Nachlassgericht abzugeben.

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#6
 Von 
Gh0sT123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

danke für die Antworten, es zieht sich alles, brauche die Sterbeurkunde, doch das dauert 4-6 wochen hier in hamburg alles stressig...

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Wenn man das Testament in die amtliche Verwahrung gegeben hätte, würde dieses "automatisch" eröffnet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gh0sT123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

leider nicht, das Testament liegt schon da, seit 3 Wochen, nur sie sagt mir ohne Sterbeurkunde geht nichts los, da hilft mir die vorläufige Totenbescheinigung nicht... muss leider warten

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