Testament in amtliche Verwahrung geben

9. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)
Testament in amtliche Verwahrung geben

Hallo!

Ich möchte mein Testament in amtliche Verwahrung beim Nachlasgericht geben. Dabei stellen sich für mich folgende Fragen:

1. ist es richtig, dass ich das Testament bei einem Amtsgericht - Nachlasgericht - meiner Wahl in Verwahrung geben kann, also nicht nur beim Nachlasgericht meines derzeitigien Wohnortes?

2. Wie läuft das praktisch ab. Übergebe ich mein Testament in einem verschlossenen Umschlag?! Muss man zwingend persönlich bei Gericht erscheinen oder ist dies auch auf dem Postweg möglich?

3. Die anfallenden Kosten richten sich ja nach dem derzeitigen Nachlaswert. Aber das Gericht hat doch überhaupt keine Möglichkeiten die Angaben zu überprüfen, oder?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

Grüße, Borion




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8580 Beiträge, 4662x hilfreich)

#1. ist es richtig, dass ich das Testament bei einem Amtsgericht - Nachlasgericht - meiner Wahl in Verwahrung geben kann, also nicht nur beim Nachlasgericht meines derzeitigien Wohnortes?#
Das Testament muss beim Amtsgericht -Verwahrgericht- am Wohnort in Verwahrung gegeben werden.

#2. Wie läuft das praktisch ab. Übergebe ich mein Testament in einem verschlossenen Umschlag?! Muss man zwingend persönlich bei Gericht erscheinen oder ist dies auch auf dem Postweg möglich?#
Du solltest dir einen Termin geben lassen, da ein Verwahrprotokoll angefertigt und unterschrieben werden muss.

#Aber das Gericht hat doch überhaupt keine Möglichkeiten die Angaben zu überprüfen, oder?#
Das ist richtig. Sollte sich allerdings später herausstellen, dass der Wert zu niedrig angegeben wurde, kann die Gebühr nacherhoben werden.



-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo cruncc!

Danke für deine Antworten. Zu 2 und 3 ist das für mich auch nachvollziehbar.

Zu 1 habe ich gerade auf den Internetseiten des Amtsgerichtes Osnabrück folgenden Hinweis gefunden:

quote:
Ein handschriftliches Testament kann - zur Sicherheit - beim jedem beliebigen Nachlassgericht hinterlegt werden


Wie kommst du darauf, dass es nur beim Amtsgericht am Wohnort in Verwahrung gegeben werden kann bzw. kannst du dafür die Rechtsgrundlage angeben?

Grüße, Borion

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie kommst du darauf, dass es nur beim Amtsgericht am Wohnort in Verwahrung gegeben werden kann bzw. kannst du dafür die Rechtsgrundlage angeben? <hr size=1 noshade>


Das frage ich mich auch gerade. :???:
Gemäß § 344 FamFG ist für die Verwahrung eines eigenhändigen Testamentes jedes Gericht zuständig.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 296.408 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
119.748 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.