Hallo!
Ich möchte mein Testament in amtliche Verwahrung beim Nachlasgericht geben. Dabei stellen sich für mich folgende Fragen:
1. ist es richtig, dass ich das Testament bei einem Amtsgericht - Nachlasgericht - meiner Wahl in Verwahrung geben kann, also nicht nur beim Nachlasgericht meines derzeitigien Wohnortes?
2. Wie läuft das praktisch ab. Übergebe ich mein Testament in einem verschlossenen Umschlag?! Muss man zwingend persönlich bei Gericht erscheinen oder ist dies auch auf dem Postweg möglich?
3. Die anfallenden Kosten richten sich ja nach dem derzeitigen Nachlaswert. Aber das Gericht hat doch überhaupt keine Möglichkeiten die Angaben zu überprüfen, oder?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
Grüße, Borion
Testament in amtliche Verwahrung geben
#1. ist es richtig, dass ich das Testament bei einem Amtsgericht - Nachlasgericht - meiner Wahl in Verwahrung geben kann, also nicht nur beim Nachlasgericht meines derzeitigien Wohnortes?#
Das Testament muss beim Amtsgericht -Verwahrgericht- am Wohnort in Verwahrung gegeben werden.
#2. Wie läuft das praktisch ab. Übergebe ich mein Testament in einem verschlossenen Umschlag?! Muss man zwingend persönlich bei Gericht erscheinen oder ist dies auch auf dem Postweg möglich?#
Du solltest dir einen Termin geben lassen, da ein Verwahrprotokoll angefertigt und unterschrieben werden muss.
#Aber das Gericht hat doch überhaupt keine Möglichkeiten die Angaben zu überprüfen, oder?#
Das ist richtig. Sollte sich allerdings später herausstellen, dass der Wert zu niedrig angegeben wurde, kann die Gebühr nacherhoben werden.
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Hallo cruncc!
Danke für deine Antworten. Zu 2 und 3 ist das für mich auch nachvollziehbar.
Zu 1 habe ich gerade auf den Internetseiten des Amtsgerichtes Osnabrück folgenden Hinweis gefunden:
quote:
Ein handschriftliches Testament kann - zur Sicherheit - beim jedem beliebigen Nachlassgericht hinterlegt werden
Wie kommst du darauf, dass es nur beim Amtsgericht am Wohnort in Verwahrung gegeben werden kann bzw. kannst du dafür die Rechtsgrundlage angeben?
Grüße, Borion
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quote:<hr size=1 noshade>Wie kommst du darauf, dass es nur beim Amtsgericht am Wohnort in Verwahrung gegeben werden kann bzw. kannst du dafür die Rechtsgrundlage angeben? <hr size=1 noshade>
Das frage ich mich auch gerade.
Gemäß § 344 FamFG ist für die Verwahrung eines eigenhändigen Testamentes jedes Gericht zuständig.
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