Guten Tag an das Forum.
Ist es möglich, in ein Testament
die Klausel einzubringen, dass ein Nachfahre erst seine Blutsverwandtschaft belegen muss, um erbberechtigt zu sein. In diesem Falle eine Tochter, die evtl. nicht vom Erblasser gezeugt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Emmersonfitipaldi
-----------------
""
Testament - ist die Klausel möglich, dass ein Nachfahre erst seine Blutsverwandtschaft belegen muss?
7. Dezember 2012
Thema abonnieren
Frage vom 7. Dezember 2012 | 14:23
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 7x hilfreich)
Testament - ist die Klausel möglich, dass ein Nachfahre erst seine Blutsverwandtschaft belegen muss?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Dezember 2012 | 15:20
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1340x hilfreich)
Nein. Der Erblasser hatte seit Geburt der Tochter
zwei Jahre Zeit die Vaterschaft zu überprüfen.
Außerdem kann sie wirklich nichts dafür, wenn sie
"untergeschoben" wurde.
-----------------
""
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 7. Dezember 2012 | 21:52
Von
Status: Richter (8047 Beiträge, 4510x hilfreich)
Rechtlich gesehen ist es dessen Tochter ist
dessen Tochter, ihr steht zumindest der Pflichtteil zu.
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
268.177
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten