Testament - mein Sohn soll nicht weggenommen werden nach meinem Tod

22. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
vjujov
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament - mein Sohn soll nicht weggenommen werden nach meinem Tod

Hallo,

Ich hoffe mir kann jemand helfen bin nämlich total ahnungslos.
Ich habe einen sechsjährigen Sohn der halb Waise ist sein Vater ist vor 5 Jahren gestorben, ich bin jetzt verheiratet und habe eine einjährige Tochter.
Ich möchte jetzt wissen was ich machen muss das im falle meines Todes mein Sohn nicht von meinem Mann genommen werden kann.
Mein Sohn seine Großeltern väterlicherseits wohnen in Amerika aber ich weiß das sie sofort versuchen würden ihn zu bekommen.
Was habe ich da für Möglichkeiten?

danke
Julia

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Hi,

erbrechtlich kannst Du da garnichts machen. Man kann keine Kinder "vererben". Soweit ich mich im Familienrecht auskenne, müssten "Dein Sohn seine Großeltern" das Sorgerecht beantragen. Die Tatsache, dass sie (im Gegensatz zu Deinem Mann) mit ihm verwandt sind, ist aber meines Wissens ziemlich belanglos. Ein Vormundschaftsgericht wird da immer auf das Kindeswohl schauen und es in seinem Umfeld belassen, sofern das nicht gerade eben dieses Kindeswohl gefährdet.

Ob Du da präventiv etwas machen kannst, weiss ich nicht. In Deiner Stelle würde ich unter "Rechtsberatung" da eine kurze Frage an einen Anwalt stellen.

Gruss Hans-Jürgen
***

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45446 Beiträge, 16165x hilfreich)

Du kannst da schon etwas machen, indem Du testametarisch eine Vormundschaft festlegst. Das solltest Du aber mit dem Jugendamt absprechen.

Ich frage mich allerdings ernsthaft, warum Du Deinem jetzigen Mann das Kind aus erster Ehe nicht anvertrauen möchtest.
Wenn Du derartige Bedenken hast, Ihm das Kind anzuvertrauen, warum bist Du dann noch mit ihm zusammen.

Für das Kind wäre es aus meiner Sicht nicht gut, wenn es aus der jetzigen Familie heraus gerissen würde und in die USA zu seinen Großeltern sollte. Daher müssen schon ganz eindeutige und massive Gründe vorliegen, damit ein Gericht das Risiko für das Kindeswohl eingeht, was mit dem Umzug in die USA verbunden ist.

Wenn diese Gründe vorliegen, musst Du natürlich auch noch klar machen, warum Du noch mit diesem Mann zusammen lebst. Eine Trennung wäre da konsequent.

Insgesamt sehe ich zu viele Widersprüche in Deinem Verhalten, um Dein Ansinnen umsetzen zu können.

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#3
 Von 
vjujov
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Scheinbar habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich will nicht das die Großeltern mein Sohn nehmen können.
Ich will ja dass er bei seiner Schwester aufwächst.
Mein Mann würde ihn auch nicht hergeben aber ich habe Angst dass die irgendwelche rechte haben könnten.

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2900x hilfreich)

Wie wäre es denn, dass dein Mann deinen Sohn adoptiert?
Unabhängig davon kannst du in einem handschriftlichen Testament festlegen, wenn du als Vormund für deine Kinder im Falle eines Todes haben möchtest (ist auch wichtig, falls deinem Mann und dir gleichzeitig etwas passiert). Das Vormundschaftsgericht sieht diesen Willen schon als sehr ernst an und geht eigentlich selten davon ab.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45446 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ich sehe das auch so wie sika0304.

Wenn Du im Testament schreibst, dass Dein Sohn bei Deinem Mann bleiben soll, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass das Vormundschaftsgericht davon abweicht.

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#6
 Von 
vjujov
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

sehr gut dann werde ich mich wohl darum kümmern dass ich zum Anwalt gehe.
Was passiert wenn beiden Eltern teilen was passiert?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45446 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ein Testament kann man auch prinzipiell ohne Anwalt aufsetzen. Sicherer ist das natürlich mit Anwalt und Hinterlegung bei Gericht.

Bei einem selbst verfassten Testament solltest Du Dir die einzuhaltenden Formvorschriften einmal anschauen (bitte selbst googeln).

Natürlich kann man dann auch festlegen, was passieren soll, wenn beiden Elternteilen etwas zustößt.

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