Testament nicht eindeutig

6. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Chucky123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)
Testament nicht eindeutig

Moin ihr da draußen.
Ich stehe mal wieder vor dem nächsten Problem. Ausgangspunkt ist die Patchwork Familie mit Mutter und Tochter und Vater und Sohn. Mutter ist gestorben und die Tochter hat jetzt ein Testament gefunden und abgegeben. Auf Nachfrage von ihr beim Nachlassgericht hieß es, dass das Testament nicht eindeutig sei und sie sich einen Anwalt nehmen solle.

Hier der Wortlaut:

Zitat:
Mein letzter Wille ist bei eingetretenen Todesfall, daß meine Tochter......mein mir zustehendes Gesamtvermögen, statt meiner Person erbt, also die Hälfte des Gesamtvermögens und Immobilien.


Kann man den Vater auf Grund dieses Wortlautes aufs Pflichtteil setzen?
Was hat der Vater zu erwarten? Tritt trotzdem die gesetzliche Erbfolge ein?
Normalerweise steht der Tochter ja rund ein viertel des Vermögens zu, da das Gesamtvermögen erstmal geteilt wird (Anteil des Vaters). Der Teil der Mutter wird dann zwischen den Beiden aufgeteilt. So ist zumindest mein Kenntnisstand.

LG Chucky123

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27 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49291 Beiträge, 17337x hilfreich)

Die große Preisfrage ist:
Was wollte die Mutter mit diesen Sätzen sagen?

Zitat:
Kann man den Vater auf Grund dieses Wortlautes aufs Pflichtteil setzen?


Gibt es denn einen Grund zu der Annahme, dass die Mutter den Vater enterben wollte?

Zitat:
Normalerweise steht der Tochter ja rund ein viertel des Vermögens zu,


Nein, ihr steht gesetzlich die Hälfte des Vermögens der Mutter zu.

Zitat:
da das Gesamtvermögen erstmal geteilt wird


Es gibt kein Gesamtvermögens. Jedem Ehegatten gehört das, was auf seinen Namen läuft.

Es ist dabei durchaus denkbar, dass bis auf die persönlichen Gegenstände alles dem Vater gehört hat oder auch umgekehrt, dass alles der Mutter gehört hat.

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#2
 Von 
Chucky123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die große Preisfrage ist:
Was wollte die Mutter mit diesen Sätzen sagen?

Zitat:
Kann man den Vater auf Grund dieses Wortlautes aufs Pflichtteil setzen?

Gibt es denn einen Grund zu der Annahme, dass die Mutter den Vater enterben wollte?

Das Kann man ehrlich gesagt nicht so genau sagen. Keiner weiß was in ihr vorging. Fakt ist die beiden waren 45 Jahre verheiratet und das wohl nicht umsonst.

Zitat (von hh):

Zitat:
Normalerweise steht der Tochter ja rund ein viertel des Vermögens zu,

Nein, ihr steht gesetzlich die Hälfte des Vermögens der Mutter zu.

Das kommt etwa hin.

Zitat (von hh):

Zitat:
da das Gesamtvermögen erstmal geteilt wird

Es gibt kein Gesamtvermögens. Jedem Ehegatten gehört das, was auf seinen Namen läuft.


Das ist ist richtig was du sagst, bis auf ein Konto war Der Vater auch überall mit eingetragen. Dieses fließt komplett in die Erbmasse, von dem Rest gehört jedem die Hälfte. Wertgegentände gibt es meines Wissens nicht.


Aber so weit ich weiß, muß das im Testamant explizit drin stehen. Also wie z.B. "Hiermit enterbe ich ...." oder "... soll nur den Pflichtteil erhalten." Da dies hier nicht der Fall ist, müßte doch eigentlich die gesetzliche Erbfolge eintreten, oder liege ich da falsch?

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#3
 Von 
Ratgeber@123.net
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von Chucky123):
Aber so weit ich weiß, muß das im Testamant explizit drin stehen. Also wie z.B. "Hiermit enterbe ich ...." oder "... soll nur den Pflichtteil erhalten."


Nein, das ist nicht zwingend erforderlich.

Zitat (von Chucky123):
Da dies hier nicht der Fall ist, müßte doch eigentlich die gesetzliche Erbfolge eintreten, oder liege ich da falsch?


Allein aus diesem Grunde liegt hier nicht die gesetzliche Erbfolge vor.

Signatur:

Ehemaliger Nickname: Ratsuchender@123net

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#4
 Von 
Chucky123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Das heißt konkret was? Womit kann der Vater denn rechnen? Sollte er erstmal abwarten oder sich nen eigenen Anwalt nehmen?

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#5
 Von 
Ratgeber@123.net
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 25x hilfreich)

Meines Erachtens sollte sicher der Vater - auch im Hinblick auf die anderen hier eingestellten Fragestellungen - anwaltlich vertreten lassen. Zuvor sollte er sich allerdings von dem Rechtsanwalt bzw. idealerweise Fachanwalt für Erbrecht über die anfallenden Kosten eingehend aufklären lassen.

Signatur:

Ehemaliger Nickname: Ratsuchender@123net

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49291 Beiträge, 17337x hilfreich)

Kann sich die Familie irgendwie einigen, wie denn das Testament zu verstehen ist?

Ich versuche es mal mit einer Interpretation:

Mein letzter Wille ist bei eingetretenen Todesfall, (Tod des Vaters?) daß meine Tochter......mein mir zustehendes Gesamtvermögen, (sie glaubt, dass sie Alleinerbin ihres Mannes ist und ihr somit das Ehevermögen alleine gehört) statt meiner Person erbt, (sie möchte nicht von ihrem Mann Erben, sondern will dass ihr Erbanteil an ihre Tochter geht) also die Hälfte des Gesamtvermögens und Immobilien (Das wäre ihr Erbanspruch gegenüber ihrem Mann)

Das wäre aus meiner Sicht eine mögliche Interpretation. Allerdings wäre dann das Testament völlig wertlos:
1.: Ohne dass sie von ihrem Mann als Alleinerben eingesetzt wird, erbt sie dessen Nachlass nicht alleine, sondern nur zu 50%.
2.: Sie kann nicht testamentarisch festlegen, was bei Tod ihres Mannes mit dessen Nachlass passieren soll. Das kann nur ihr Mann selbst.
2a.: Wenn der Mann zuerst verstirbt, ist das Testament unsinnig, weil es dann noch gar nicht eröffnet wird.
2b.: Wenn sie zuerst verstirbt, dann hatte sie noch gar nicht von ihrem Mann geerbt und deswegen geht so eine Festlegung ins Leere.

Es können natürlich alle Beteiligte jeweils einen Anwalt einschalten. Dabei müssen sich alle darüber im Klaren sein, dass das ziemlich teuer wird. Anwälte kreieren dann durchaus phantasievolle Argumente um das bestmögliche für ihren jeweiligen Mandanten herauszuholen.

Daher würde ich empfehlen, dass sich Vater, Tochter und Sohn auf eine Interpretation einigen, sofern denn so etwas möglich ist. Wenn sich alle drei einig sind, dann wird das Gericht wahrscheinlich der Interpretation folgen.

-- Editiert von hh am 07.06.2020 09:39

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#7
 Von 
Chucky123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

@hh
Das ist nicht ganz richtig.
Das Testament ist von der Mutter, die gestorben ist. Die Tochter ist ihr leibliches Kind und der Sohn ist das leibliche Kind des Vaters.
Das Testament ist von ihr. Der Wortlaut ist orginal, nur der Name der Tochter wurde weg gelassen.

Mein letzter Wille ist bei eingetretenen Todesfall, daß meine Tochter (Name der Tochter) mein mir zustehendes Gesamtvermögen, statt meiner Person erbt, also die Hälfte des Gesamtvermögens und Immobilien.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49291 Beiträge, 17337x hilfreich)

Zitat:
Die Tochter ist ihr leibliches Kind und der Sohn ist das leibliche Kind des Vaters.


Dann müssen sich nur Vater und Tochter einigen, wie das Testament auszulegen ist.

Ist es denkbar, dass die beiden sich einigen?

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#9
 Von 
Chucky123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Ja denkbar ist das. Das Problem ist halt, dass die Tante vom Nachlassgericht ihr einen Anwalt angeraten hat, weil das Testament nicht eindeutig ist, die Tochter da nun schon war, und uns interessieren würde, mit was wir rechnen können / müssen. Können die auf Grund dieses Testamentes den Vater aufs Pflichtteil setzen?

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49291 Beiträge, 17337x hilfreich)

Zitat:
Können die auf Grund dieses Testamentes den Vater aufs Pflichtteil setzen?


Wenn Vater und Tochter sich einig sind, wie das Testament zu interpretieren ist, dann wird das Nachlassgericht dem wahrscheinlich folgen.

Und ansonsten sollte man bedenken, dass Anwälte regelmäßig so agieren, dass sie das Maximum für ihren Mandanten herausholen. Das ist ja schließlich deren Job.

Dabei kann natürlich herauskommen, dass der Vater auf den Pflichtteil gesetzt wird.

Wenn die Tochter das nicht möchte, dann sollte sie das ihrem Anwalt sehr deutlich mitteilen.

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#11
 Von 
Chucky123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Alles klar, das ist ne Aussage mit der man arbeiten kann vielen dank.

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#12
 Von 
Chucky123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich habe dazu mal noch eine letzte Frage:
Angenommen die Tochter läßt nicht mit sich reden und läßt es auf einen Prozess ankommen. Der Vater nimmt sich auch einen Anwalt. Wie stehen ihre Chancen? Ich meine, immerhin kam der Ratschlag für einen Anwalt direkt vom Nachlassgericht selbst. Dann ist ja das Testament alles andere als eindeutig. Oder sehe ich das falsch?

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37055 Beiträge, 6231x hilfreich)

Zitat (von Chucky123):
Angenommen die Tochter läßt nicht mit sich reden und läßt es auf einen Prozess ankommen.
Wieso Prozess? Es wurde dazu geraten, einen Anwalt zu beauftragen. Der Anwalt könnte der Tochter die Lage und die Aussichten erklären. Mindestens das. Das wäre eine Beratung bei einem Anwalt, längst noch kein Prozess.
Zitat (von Chucky123):
Der Vater nimmt sich auch einen Anwalt.
Wozu? Der Vater kann abwarten, was die Tochter tatsächlich macht. Kommt Post von ihrem Anwalt, kann der Vater überlegen, was nun zu tun ist.
Evtl. kein Anwalt, hfftl. kein Prozess.
Zitat (von Chucky123):
Dann ist ja das Testament alles andere als eindeutig.
Das hat (nur) das Nachlassgericht so gesehen. Vielleicht lag es an der Aussage der Tochter?
Du hast doch oben geschrieben, sie habe nur die $$-Zeichen im Sinn.
Zitat (von Chucky123):
Wie stehen ihre Chancen?
Wie das Korn auf dem Feld im Acker von Bauer XX.

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#14
 Von 
Yachios
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 12x hilfreich)

Angesichts des Wortlauts des Testamentes scheint es mir recht abwegig von etwas Anderem als einer Alleinerbenstellung der Tochter auszugehen.

Die Erblasserin benennt eindeutig die Tochter als Erbin. Dann sagt sie, dass die die Hälfte des Gesamtvermögens und der Immobilie bekommen soll.
Offensichtlich geht die Erblasserin - höchstwahrscheinlich irrtümlich - davon aus, dass sie und ihr Mann ein gemeinsames Gesamtvermögen haben, wovon die Tochter die Hälfte (also den Anteil der Mutter) bekommen soll. Im Grundbuch werden Mutter und Vater vermutlich auch je zur Hälfte stehen.

Für einen Anwalt sollte man hier m.E. zunächst kein Geld aus dem Fenster werfen. Den könnte man benötigen, wenn der Vater seinen Pflichtteil einfordert und man sich nicht ohne Anwalt einigen kann.

Auf jeden Fall sollte die Tochter einen Erbschein beantragen. Diesen braucht sie wegen §35 GBO für die Berichtigung des Grundbuches ohnehin.

Edit: Wer genau war eigentlich die "Tante" vom Nachlassgericht? Die zuständige Rechtspfleger oder nur die Geschäftsstelle?

-- Editiert von Yachios am 08.06.2020 22:12

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49291 Beiträge, 17337x hilfreich)

Zitat:
Dann ist ja das Testament alles andere als eindeutig.


Das ist noch höflich ausgedrückt. Das Testament ist völlig unverständlich und es ist total unklar, was die Mutter gemeint hat.

Wenn jemand behaupten würde, dass die Mutter das Testament in einem fortgeschrittenen Stadium der Demenz verfasst hat oder dass sie aus anderen Gründen (Alkohol, Medikamente) beim Schreiben des Testamentes nicht in der Lage war, klare Worte zu formulieren, dann würde ich das sofort glauben.

Zitat:
Wie stehen ihre Chancen?


Chancen worauf? Es steht völlig in den Sternen, wie das Testament von einem Gericht gewertet wird.

Es ist ja noch nicht einmal klar, wie die Tochter, bzw. ihr Anwalt das Testament interpretiert. Ebenso ist unklar, was denn der Vater meint, wie das Testament auszulegen ist.

Zitat:
Ich meine, immerhin kam der Ratschlag für einen Anwalt direkt vom Nachlassgericht selbst.


Das dürfte daran liegen, dass auch der Rechtspfleger beim Nachlassgericht mehrere Fragezeichen vor der Stirn hatte, was denn die Mutter mit dem Testament ausdrücken wollte.

Wenn die Tochter nicht mit sich reden lässt, dann sollte sich der Vater einen Anwalt nehmen. Die ganze Sache ist keineswegs trivial und daher sollte er den Anwalt auch frühzeitig einschalten um mit ihm eine Strategie zu entwickeln, wie vorzugehen ist.

Sowohl Vater als auch Tochter sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass derartige Erbstreitigkeiten aufgrund des regelmäßig hohen Streitwertes sehr teuer sind und daher zwei Gewinner schon zu Beginn des Streites feststehen und zwar die beiden Anwälte.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Chucky123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Ok Leute, ich danke euch für die Infos. Wie ihr schon seht ich hab da echt keine Ahnung von so was. Wie werden mal abwarten was weiter passiert.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Chucky123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

So Leute es gibt Neuigkeiten und vllt kann mich einer der Experten aufklären was ich davon halten soll. Der Bruder hat seiner Schwester geschrieben, ob sie schon was von dem Anwalt gehört hätte, wäre nun schon de Woch her.
Darauf bekam er dieses zur Antwort:

Zitat:
Ich bitte dich aber, weiteres Vorgehen, bis zur Freigabe durch das Amtsgericht, erstmal einzustellen. Weitere Klärung und Aufteilung liegt in anwaltlicher Verantwortung und wird dem Nachlassgericht zugearbeitet. Alle Geldüberweisungen bedürfen der Zustimmung und Freigabe des Amtsgerichts. Nicht das noch eine vorschnelle Handlung die ganze Angelegenheit erschwert.


Ich muß der Vollständigkeit halber dazu sagen, dass der Sohn eine Teilauszahlung ins Gespräch gebracht hat, weil es doch um ne etwas größere Summe geht und die eh nicht auf einmal überwiesen weren kann.
Kommt da jetzt ein Testamensvollstrecker? Wer hat die Kosten für z.B den Anwalt zu tragen? Muss der Vater das das dann so hinnehmen wen dass das Nachlassgericht klärt?
Und was für ne Freigabe, Das Geld liegt schon auf dem Konto des Vaters und wartet darauf ausgezahlt zu werden. Das weiß aber auch die Tochter.

Fragen über Fragen. Ich hoffe ihr könnt weiterhelfen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37055 Beiträge, 6231x hilfreich)

Zitat (von Chucky123):
Fragen über Fragen.
Nix Neues dabei.
Zitat (von Chucky123):
ob sie schon was von dem Anwalt gehört hätte, wäre nun schon de Woch her.
WOW, schon über ne Woche---- Der Bruder=Sohn sollte sich nun mal beruhigen und wirklich abwarten, was ihr der Anwalt später schreibt. Es liegt schließlich kein Notfall vor, bei welchem ein Rechtsbeistand in Windeseile etwas entscheiden müsste. Die Tochter hat ganz richtig geanwortet...
Zitat (von Chucky123):
Kommt da jetzt ein Testamensvollstrecker?
Wozu das denn? Es ist doch alles auf den Weg gebracht. Was die Mutter geschrieben hat, muss noch verdeutscht/verständlicht/eindeutig gemacht werden.
Zitat (von Chucky123):
dass der Sohn eine Teilauszahlung ins Gespräch gebracht hat,
Na und? Heiße Luft war das. Es besteht keine Eile. Auch nicht für eine stückchenweise Auszahlung.
Zitat (von Chucky123):
Wer hat die Kosten für z.B den Anwalt zu tragen
Die Kosten trägt jetzt die Tochter für --ihren-- Anwalt.
Je nachdem, was die Tochter nach anwaltlicher Beratung dem Vater/Sohn mitteilt, kommt man zu einer Einigung. ODER nicht. Dann sollte sich der Vater einen Anwalt nehmen. Den bezahlt er auch selbst.
Zitat (von Chucky123):
Das Geld liegt schon auf dem Konto des Vaters und wartet darauf ausgezahlt zu werden.
Das Geld wird dort nicht schlecht. Wenn ihr euch einig seid, kann es fließen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Chucky123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Ok Danke, dann muß sich der Sohn wohl in Geduld üben, obwohl das wahrlich nicht seine Stärke ist. Aber was solls.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49291 Beiträge, 17337x hilfreich)

Zitat:
dann muß sich der Sohn wohl in Geduld üben,


Unklar ist, ob und in welchem Umfang der Vater geerbt hat.

Dagegen ist es aus meiner Sicht klar, dass der Sohn enterbt ist. Sobald er das vom Nachlassgericht das eröffnete Testament erhalten hat kann der Sohn seinen Pflichtteil fordern.

Das gilt auch dann, wenn noch keine Entscheidung gefallen ist, wie das Testament auszulegen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Chucky123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von hh):

Dagegen ist es aus meiner Sicht klar, dass der Sohn enterbt ist. Sobald er das vom Nachlassgericht das eröffnete Testament erhalten hat kann der Sohn seinen Pflichtteil fordern.


Das ist nicht ganz richtig, der Sohn hat jetzt mit dem Erbe erstmal nichts zu tun. Er berechtigt sind jetzt nur die Tochter der Mutter und der Vater, quasi der Ehemann. Der Sohn kümmert sich nur um die belange seines Vaters, unterstützt ihn sozusagen, da ihm das in seinem Alter alles etwas zu viel ist.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49291 Beiträge, 17337x hilfreich)

Zitat:
Das ist nicht ganz richtig, der Sohn hat jetzt mit dem Erbe erstmal nichts zu tun.


Sorry, das ist natürlich richtig. Vergiss daher meine vorhergehende Antwort.

Zitat:
Muss der Vater das das dann so hinnehmen wen dass das Nachlassgericht klärt?


Nein, das muss er natürlich nicht.

Zitat:
Und was für ne Freigabe


Die Ausstellung des Erbscheins. So lange nicht klar ist, wer Erbe ist, ist das Geld quasi blockiert.

Zitat:
Das Geld liegt schon auf dem Konto des Vaters


Warum liegt das Geld schon auf dem Konto des Vaters. Wer hat es denn vom Konto der Mutter auf das Konto des Vaters transferiert?

Zitat:
Weitere Klärung und Aufteilung liegt in anwaltlicher Verantwortung und wird dem Nachlassgericht zugearbeitet.


Wenn die Tochter der Auffassung sein sollte, dass der von ihr beauftragte Anwalt alleine entscheidet, wie das Testament zu interpretieren ist, dann ist das falsch. Anwälte agieren im Regelfall parteiisch zu Gunsten ihres Mandanten. Die Entscheidung trifft am Ende das Gericht.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Chucky123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Ok, dann vielen Dank für die Info. Heißt also warten. Na dann ist das eben so.

Zitat (von hh):


Zitat:
Das Geld liegt schon auf dem Konto des Vaters


Warum liegt das Geld schon auf dem Konto des Vaters. Wer hat es denn vom Konto der Mutter auf das Konto des Vaters transferiert?

Das hat der Sohn auf bitten des Vaters gemacht. Da das ein Gemeinschaftskonto war, ging das ohne Probleme. Die Tochter wurde über jeden Schritt informiert, auch darüber.

Es sind ja alle davon ausgegangen, daß die Einigung ohne Gericht stattfindet, und erst als das Geld schon auf das neue Konto des Vaters war, kam die Tochter mit dem Anwalt um die Ecke. Die Auszahlung der Tochter wäre sonst schon Geschichte.
Wie lange kann so etwas dauern, mal vorsichtig gefragt.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49291 Beiträge, 17337x hilfreich)

Zitat:
Wie lange kann so etwas dauern, mal vorsichtig gefragt.


Wenn man sich einigt, wie das Testament auszulegen ist, dann kann das schnell gehen. Aber selbst das dauert dann eingie Wochen.

Wenn man sich nicht einigt, dann sollte man eher in Monaten kalkulieren.

Zitat:
Das hat der Sohn auf bitten des Vaters gemacht. Da das ein Gemeinschaftskonto war, ging das ohne Probleme.


Da hat der Vater vorschnell gehandelt. Er hatte nicht das Recht, das Geld der Mutter auf sein eigenes Konto umzubuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Chucky123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Einige Wochen, na super. Unsere Behörden halt. Na was solls. Dann heißt es jetzt warten.

Was das Geld angeht, denke ich mal, dass es da keine Probleme geben wird. Ist ja nicht so, dass sich das jemand unter Nagel reißen möchte.


Danke für die Infos, mal schauen was da noch bei raus kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49291 Beiträge, 17337x hilfreich)

Zitat:
Dann heißt es jetzt warten.


Ich bin mir nicht so sicher, ob es wirklich eine gute Idee ist abzuwarten und ggf. von der Tochter bzw. ihrem Anwalt vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.

Tatsächlich würde ich versuchen, jetzt schon auf eine einvernehmliche Interpretation des Testamentes hinzuarbeiten.

Dabei sehe ich es aber auch so, dass das Geld erst dann verteilt wird, wenn Einigkeit besteht, wie das Testament denn gemeint war.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Chucky123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Genauso ist der Plan, der Sohn hat sich Och vom Experten beraten lassen und telefoniert noch mit der Tochter heute nachmittag

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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