Hallo liebe Forum-User,
Ich habe eine Frage hinsichtlich eines Testamentes:
Ein Vater erstellt vor ca. 20 Jahren ein Testament.
In dem Testament erben die Söhne A + B zu gleichen Teilen.
Jedoch wird Sohn A mit einem Vorausvermächtnis (Immobilie) lt. Testament besonders bedacht. Der Umfang dieses Vorausvermächtnisses stellt den größten Wert des Erbes dar.
Nach dem Tod des Vaters und der Eröffnung des Testamentes stellt sich heraus, das das Testament inhaltlich veraltet ist, da Sohn A bereits zu Lebzeiten des Vaters die Immobilie erhalten hat.
Kann Sohn B sich nun auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch berufen?
Die “Schenkung” an Sohn A liegt noch keine 10 Jahre zurück.
Ist der Passus “Vorausvermächtnis” im Testament hinfällig?
Kann Sohn B sein testamentarisches Erbe antreten und sich trotzdem
auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch berufen?
Danke, Efraims Tochter
Testament nicht mehr gültig?
17. Februar 2009
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Frage vom 17. Februar 2009 | 01:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament nicht mehr gültig?
Testament oder Erbe?
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