Testament nur bei Notar möglich?

8. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)
Testament nur bei Notar möglich?

Hallo @ all!

Muss ein Testament grundsätzlich bei einem Notar gemacht werden, oder darf man ein Testament auch alleine, handschriftlich erstellen?

Gruß Huya

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9 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Sie dürfen das auch allein und handschriftlich machen.

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo muemmel!

Danke - vielen Dank für die Antwort.

Krankheitsbedingt bin ich jetzt leider dazu gezwungen, mich mit diesem Thema auseinander setzen zu müssen, und ich kann dabei wirklich Hilfe gebrauchen.

Dürfte das Testament auch mit dem PC geschrieben werden und ich unterschreibe nur handschriftlich, oder muß des gesamte Testament handschriftlich sein? Und müssen das noch irgendwie Zeugen unterschreiben?

Gruß Huya

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
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#4
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo muemmel!

Wenn ich den Link anklicke, bekomme ich den Satz, die Seite kann nicht angezeigt werden.

Auch eine direkte Eingabe bei Wiki geht ins leere - aber trotzdem Danke.

Gruß Huya

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#5
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Ok - habe herausgefunden, daß ein Testament ganz per Hand geschrieben werden muß.

Es ist nur sehr anstrengend für mich, sich durch diese vielen Seiten durchzulesen, darum hatte ich hier auf Hilfe gehofft.

Gruß Huya

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#6
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Ich schreibe jetzt einfach mal meine Situation, vielleicht kann mir ja doch jemand ein paar Hilfestellungen geben.

Ich bin verheiratet, aber aus dieser Ehe sind keine Kinder vorhanden, und es kommen auch keine mehr.

Aus früherer Ehe habe ich 4 leibliche Kinder.

Ich bin, Gott sei Dank, schuldenfrei, aber besitze nun auch nicht groß etwas.

Mir gehört ein Armband, welches einen gewissen Wert hat, dieses wollte ich gerne meinem Mann hinterlassen, damit er wenigstens durch den Verkauf einen Teil der Beerdigungskostet bezahlen kann, da ich keine Versicherung für meinen Todesfall habe, und ich nicht möchte, daß er wegen mir zusätzlich noch einen grösseren Kredit aufnehmen muß.

Und ich besitze eine kleine Eigenlandparzelle, die auch einen kleinen Wert hat.

Da keines meiner Kinder Parzellianer ist, und dort höchstens mal zum in der Sonne liegen, oder beim Grillen zum Kotelett abstauben kommen, würde ich die Parzelle gerne meinem Enkelkind vermachen, weil wir dort zusammen wunderbare Zeiten hatten.

Allerdings möchte ich, daß mein Enkelkind diese Parzelle erst bekommt, wenn mein Mann ebenfalls geht, er also bis zu seinem Tode Besitzer bleibt (er möchte nicht, daß seine Kinder an dieses Erbe kommen).

Wäre ein Testament in diesem Sinne überhaupt möglich, wie müsste das formuliert werden (ich habe etwas vom Unterschied zwischen vereerben und vermachen gelesen)?

Gruß Huya


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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Das ist recht einfach - Sie vererben Armband und Parzelle Ihrem Mann und schreiben im Falle der Parzelle dazu, daß Sie den Enkel als Nacherben einsetzen.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

So etwas rechtssicher zu formulieren ist gar nicht einfach, weil auch muemmel hier Erbe und Vermächtnis durcheinander wirft.

Bei der hier dargestellten Sachlage kann man sich bei so einer vereinfachten Formulierung prächtig darüber streiten, ob der Enkel nun Erbe oder Vermächtnisempfänger geworden ist. Wenn so ein Streit erst einmal entbrennt, dann geht möglicherweise mehr Geld an Anwälte als das Erbe überhaupt wert ist.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo @ muemmel und hh!

Danke für die Beiträge.

Also das Armband scheint ja geklärt, daß ist schon mal eine Sorge weniger.

Was die Parzelle betrifft, ist es so, daß mein Mann mir diese zu unserer Hochzeit geschenkt hat (ist aber noch nicht abgezahlt).

Die Abzahlung läuft noch 4 Jahre, sollte meinem Mann vorher etwas passieren, ist sie durch eine zusätzliche Versicherung dann aber bezahlt.

Ich stehe alleine im Grundbuch.

Grund dafür war, daß mein Mann ebenfalls leibliche Kinder hat, er aber nicht wollte, daß seine Kinder irgendwann einmal zugriff auf diese Parzelle haben.

Wir haben ein sehr inniges Verhältnis zu meinen Kindern. Drei von ihnen sind finanziell sehr gut abgedeckt - besser als wir.

Die einzige, die sich vielleicht über ein paar Groschen Erbe freuen würde, wäre meine Älteste - diese ist aber die Mutter unserer Enkelin, und würde niemals etwas tun, um der Kleinen etwas zu nehmen.

Wenn alle meine Kinder auf ihr Erbe verzichten würden, würde mein Mann ja Alleinerbe, wäre es das eine Option?

Und mein Enkel würde die Parzelle erben, aber mein Mann würde lebenslanges Nießbrauchrecht bekommen?

Wohnrecht ginge ja nicht, da man dort ja nicht wirklich wohnen darf.

Meine Enkelin ist ja gerade erst drei Jahre alt, ich würde gerne haben, daß mein Mann bis zu ihrem 18. Gebutstag halt die Hand darauf hat, aber seine Kinder eben nicht daran können. Und auch nach ihrer Volljährigkeit möchte ich, daß mein Mann sie in seinem Sinne verwalten und benutzen kann, bis er nicht mehr ist.

Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken.

Danke Huya



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