Testament ohne Notar

11. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
SamaraS
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)
Testament ohne Notar

Wir wollen ein Testament machen, zunächst aber ohne Notar. Zur Situation: EFH ist vorhanden, aber noch mit Schulden belastet (220000 Euro). Es gibt 1 Kind (3 Jahre).

Punkt1: Wenn beide Eltern sterben, soll das Kind Alleinerbe sein, und die Eltern des Vaters (also die Großeltern väterlicherseits) sollen so gestellt sein, als seien SIE dann die Eltern (Kind soll NUR zu DIESEN Personen und diese übernehmen auch die Rechte und Pflichte als seien sie die leibl. Eltern (in jeder Hinsicht) - auch wenn die Großeltern schon etwas älter sind (Oma ist jetzt 51 Jahre, Opa 64).

Punkt2: Wenn beide Eltern und das Kind sterben, sollen NUR die Eltern des Vaters erben, aber nicht die Eltern und Geschwister der Frau.

Punkt3: Wenn nur ein Elternteil verstirbt, soll der überlebende zunächst Alleinerbe sein und erst wenn dieser später verstirbt, soll das Kind (oder vielleicht auch mal Kinder) das ganze Erbe erhalten. Der überlebende Alleinerbe soll aber jederzeit aus wichtigen Gründen das Erbe ändern können.

Kann mir da jemand bei den Formulierungen weiterhelfen?

Danke Gaga

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Punkt 1: Mann kann schriftlich im Testament festlegen, wer Vormund des Kindes werden soll, im Falle eines gemeinschaftlichen Todes der Eltern. Das Vormundschaftsgericht folgt dem in aller Regel - allerdings wird da auch mal auf das Alter des Vormundes gesehen (gibt es vielleicht Freunde o.ä., die da mit in Betracht gezogen werden können?).
Dazu kommt, wenn Eigentum (Haus, Wohnung) zur Erbmasse gehört und ein minderjähriges Kind Erbe ist, wird automatisch das Vormundschaftsgericht zuständig (Verkauf, Vermietung) bis das Kind volljährig ist.
Punkt 2: das wird kompliziert, da die Reihenfolge des Todes zählt - z.B. Autounfall, Frau stirbt zuerst = Mann und Kind werden Erbe, a) Mann stirbt dann, Kind wird Erbea b) Kind stirbt als zweites, Mann wird Erbe, wenn er stirbt, nur seine Eltern.
Wenn aber der Mann zuerst stirbt, erbt die Frau und Kind, wenn jetzt Kind zuerst stirbt, wird Frau Erbin und damit ihre Eltern.
Also sehr kompliziert (und außerdem, wenn ihr alle Tod seid, eh egal)
Punkt 3: da müßt ihr ein Berliner Testament erstellen (Eigentum siehe oben = Vormundschaftsgericht) mit "Öffnungsklausel".
Hier gibt es aber gute Literatur im Laden, welche Fallstricke da auf euch warten könnten.
Aber gut, dass ihr daran denkt, ein Testament zu erstellen und die Vormundschaft damit regeln wollt.
Wir haben auch ein Berliner Testament und Vormundschaft dadrin geregelt, ansonsten keine weiteren großen Festlegungen.

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