Hallo.
Gestern Abend hatten wir in geselliger Runde wieder einmal ein Streitthema. Die Mutter meines Nachbars ist vorletzten Monat gestorben. Die Mutter ist mit einem anderen Mann (also nicht sein Vater) seit 15 Jahren verheiratet. Aus Seiner (Vater) damaligen Beziehung brachte er 2 Kinder mit in die neue Beziehung mit seiner Mutter.
Die beiden kennen sich seit ca 20 Jahren und haben vor 15 Jahren geheiratet. Aus Iherer (Mutter) Beziehung brachte Sie auch 2 Kinder mit. Keines der Kinder wurde aber seit der Eheschliessung adoptiert. Nun, im Falle des Todes der Mutter streiten sich alle.
Es wurde gerichtlich ein nicht beglaubigtes Testament
eröffnet indem steht das sich beide als Vollerben einsetzen (Berliner Testament). Handschriftlich von Ihm geschrieben. Ein Ort, Datum darunter von Ihm (Hannover den .......) und die volle Unterschrift (Vor- sowie Nachnahme). Ihrerseits nur die Unterschrift in Kurzform. Kein Ort , kein Datum.
Streitpunkt 1. Das Testament sei nicht gültig.
**Ich sagte eher ja, da das so ausreichend wäre und gültig sei.**
Streitpunkt 2. Die Kinder aus seiner (Vater) damaligen Beziehung wollen Ihren Pflichtanteil schon haben.
Aber es ist ja nicht Ihre richtige Mutter.
Haben die beiden eigenen Kinder nicht das Vorrecht bzw. das alleinige Pflichtanteilsrecht?
Die allerdings nicht Ihren Pflichtanteil fordern wollen.
Ich wusste nicht was ich nun daraufhin antworten sollte.
Nun jedenfalls gings da heiss her.
Was ist nun RICHTIG und was FALSCH?
Einen Gruß
A.Z.
Testament rechtsgültig? Streitthema...
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



#Streitpunkt 1. Das Testament sei nicht gültig.
**Ich sagte eher ja, da das so ausreichend wäre und gültig sei.**#
Das Testament ist gültig.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html
#Streitpunkt 2. Die Kinder aus seiner (Vater) damaligen Beziehung wollen Ihren Pflichtanteil schon haben.
Aber es ist ja nicht Ihre richtige Mutter.
Haben die beiden eigenen Kinder nicht das Vorrecht bzw. das alleinige Pflichtanteilsrecht?#
Der Ehegatte ist Alleinerbe. Die leiblichen Kinder habenen einen Pflichtteilsanspruch den sie gegenüber dem Alleinerben innerhalb von 3 Jahren geltend machen können.
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Die Mutter hat sicher mit ihrem Namen und nicht mit einem Kürzel unterschrieben? Wenn sie nur mit "Spatzi, Lisa o.ä." unterschrieben hat, dann wäre die Unterschrift ggf. nicht gültig. Dann ist auch die Frage, was steht tatsächlich in dem Testament, "Dies ist das gemeinsame Testament.." ist z.B. eine übliche Klausel.
Das Amtsgericht hat das Testament eröffnet, ggf. muss der Nachbar dagegen klagen, falls er meint, es ist nicht gültig.
Von der Mutter sind nur die leiblichen Kinder und der Ehemann gesetzliche Erben. Ist er Alleinerbe, dann sind diese Kinder Pflichtteilsberechtigt.
Wenn seine Kinder bereits jetzt "Ärger" machen und etwas wollen, obwohl ihnen nichts zusteht, dann sollte der Nachbar mit seinen Geschwistern darüber nachdenken, doch jetzt schon den Pflichtteil aus dem Erbe der Mutter anzufordern, denn bei diesen "Stief"-Geschwistern kann er davon ausgehen, dass sonst später nichts mehr zu holen ist.
Aber, man kann natürlich auch freiwillig auf sein Recht verzichten (z.B. weil fast nichts zu holen ist, man moralisch dem Ehemann der Mutter ruhig alles zugesteht).
Ein Berliner Testament bei Patchwork-Familien finde ich persönlich sehr problematisch.
Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei Schuhe.
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-- Editiert am 03.08.2011 11:54
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