Hallo zusammen , ich habe eine Frage
Mir wurde vor Jahren von einem Bekannten ein bzw. mehrere Testamente überreicht .Er selber hat wohl keine Erbfolger ,so das er damit eigentlich nur verhindern wollte das dass Erbe an den Staat geht .
Mir selbst war das sehr unangenehm und ich bat ihn mir evtl. Geld und seine großzügige Art einfach noch bei Lebzeiten zukommen zu lassen .
Das wollte er so nicht .
Nun habe ich gar keinen Kontakt mehr , weil es wirklich nur ein loser Bekannter alter Mann war .
Sind diese Testamente von irgendeiner Bedeutung ?
Ich würde höchstwahrscheinlich nicht mal von seinem Tod erfahren.
Testament rechtsgültig ?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



ZitatSind diese Testamente von irgendeiner Bedeutung ? :
Kommt ganz darauf an, ob die Testamente gültig sind, deren Inhalt, ob es Neuere gibt, ob man sie anwenden will, ...
Danke für die Antwort
Also ich denke das Testament ist von der Art her richtig formuliert ? Jedoch hat er zum einen mehrere geschrieben ,die evtl. Nachlassverwalter ja ohnehin nicht finden würden da sie bei mir liegen .
Ich kann halt auch nicht beurteilen ob es weitere Testamente gibt und wenn da , greift dann wohl das mit dem letzten Datum oder ?
Aber für den Fall ich würde von seinem Tod erfahren , wäre es einfach so ohne Notar gültig ?
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ZitatAlso ich denke das Testament ist von der Art her richtig formuliert ? :
Woher soll hier jemand wissen, ob es den Formvorschriften entspricht, ohne das Testament gesehen zu haben?
Einfach mal googeln, das lässt sich doch leicht rauskriegen...
ZitatIch kann halt auch nicht beurteilen ob es weitere Testamente gibt und wenn da , greift dann wohl das mit dem letzten Datum oder ? :
Das letzte gültige.
ZitatAber für den Fall ich würde von seinem Tod erfahren , wäre es einfach so ohne Notar gültig ? :
Wenn es gültig ist und kein neueres, gültiges Testament existiert: Ja. Ein Testament muss nicht zwingend notariell beurkundet sein.
Für mich stellt sich die Frage, warum man unter diesen Umständen:
ZitatNun habe ich gar keinen Kontakt mehr , weil es wirklich nur ein loser Bekannter alter Mann war . :
scharf aufs Erbe ist?
Vor allem, weil:
ZitatMir selbst war das sehr unangenehm :
...und eh davon auszugehen ist, dass der Mann ein neues Testament verfasst hat.
-- Editiert von User am 18. März 2023 08:37
Unabhängig davon, ob man scharf aufs Erbe ist oder nicht und was man meint, welches Testament gültig sein könnte müssen die Testamente beim Nachlassgericht abgeliefert werden, sobald man vom Tod des Bekannten erfahren hat.
ZitatFür mich stellt sich die Frage, warum man unter diesen Umständen: :
...
scharf aufs Erbe ist?
Ich lese nirgendwo heraus, dass da jemand "scharf aufs Erbe" ist?
Zitat...und eh davon auszugehen ist, dass der Mann ein neues Testament verfasst hat. :
Davon ist nicht mal im Ansatz auszugehen ...
.
-- Editiert von User am 18. März 2023 21:10
ZitatIch lese nirgendwo heraus, dass da jemand "scharf aufs Erbe" ist? :
Dann bist du aber ziemlich naiv.
Warum sonst stellt man solche Fragen in einem Forum? Wenn man nicht scharf aufs Erbe wäre, könnte man die Testamente auch einfach "vergessen"...
ZitatDavon ist nicht mal im Ansatz auszugehen ... :
Davon würde ich aber definitiv ausgehen, wenn mich ein loser Bekannter, zu dem ich mittlerweile keinen Kontakt mehr habe, anno dunnemals als Erbe eingesetzt hätte.
Aus welchem Grund sollte der derjenige mir unter diesen Umständen was vererben wollen?
-- Editiert von User am 18. März 2023 21:28
Verstehe nicht ganz woher die Unterstellung kommt , ich sei scharf aufs Erbe , das hatte Harry van Sell ja auch erwähnt ,danke .
Gut , du kennst die Umstände nicht .
Fakt ist aber hier liegt ein Testament und natürlich interessieren mich solche Infos wie zb auch erwähnt wurde das es abgegeben werden muss .
Ich habe mich damit nie beschäftigt , obwohl ich das Testament schon sehr lange habe .
Wie man sieht kann man diese Testamente ja offensichtlich nicht einfach vergessen da ich scheinbar dazu verpflichtet bin , diese raus zugeben sollte der Mann versterben.
Zum anderen verstehe ich ernsthaft nicht warum du mich und die ganze Situation so verurteilst , ohne die genauen Hintergründe zu kennen und mit der Info das es mir tatsächlich unangenehm war bzw ist.
Aber aus der reinen Frage sowas zu konstruieren ..
ZitatWarum sonst stellt man solche Fragen in einem Forum? :
Hier könnte es glatt das Interesse an der Rechtslage sein ...
ZitatWenn man nicht scharf aufs Erbe wäre, könnte man die Testamente auch einfach "vergessen"... :
Das sieht der Gesetzgeber aber nun mal ganz anders ...
ZitatVerstehe nicht ganz woher die Unterstellung kommt , ich sei scharf aufs Erbe :
Es gibt Leute, die wissen dass der Tellerrand bei weitem nicht die Grenze ist.
Bei Anderen, da ist die Vorstellungskraft beschränkter als ein Bahnübergang.
Und zwischen den beiden Punkten gibt es Leute mit vielen unterschiedlichen Graden der Begrenzungen ...
Warum kommt man nicht auf das, was wirklich nahe liegt? Man entledigt sich des Testaments, indem man es zurück schickt. Bei unbekannter Adresse am EMA anfragen, wo der alte Herr nunmehr lebt. Wenn verstorben, dann das Testament ans Nachlassgericht schicken und gut ist.
wirdwerden
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