Testament - tatsächlicher Wert

3. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Gartenblume09
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament - tatsächlicher Wert

Hallo,
bin ein wenig verunsichert. Ich habe vor etwa 10 Jahren ein Testament gemacht bei einem Notar. Der Wert meines Hauses wurde nach heutigem Stand zu hoch angesetzt. Aus finanziellen Gründen konnte ich keine Renovierungs- oder Instandhaltungskosten aufbringen. Somit ist das Haus heute nicht mehr so viel wert, wie ich damals angegeben hatte. Was passiert denn nun, wenn ich sterbe? Ich habe eins meiner Kinder als Alleinerben eingesetzt und eins auf den Pflichteil gesetzt. Mein Alleinerbe muß ja dann den Bruder auszahlen, aber welcher Wert wird dann berechnet? Der tatsächliche oder der, der im Testament steht? Ich möchte, dass alles seine Richtigkeit hat und mein Sohn nicht mehr als nötig auszahlen muß.
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 604x hilfreich)

Wertangaben in einem Testament sind nur für den Notar hilfreich: seine Gebühr wird anhand des Vermögenswertes berechnet.

Im Erbfall führen konkrete Wertangaben nur zu Streit, wenn sich zwischenzeitlich das Vermögen vergrößert oder verkleinert hat. Ich würde daher einen handschriftlichen Zusatz zum Testament verfassen, in dem du festlegst, das abweichend vom Testament im Erbfall das Haus mit seinem Zeitwert berücksichtigt werden soll.


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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48401 Beiträge, 17074x hilfreich)

Es gilt aber auch ohne so eine Klarstellung der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers und nicht die im Testament gemachten Wertangaben.

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#3
 Von 
Gartenblume09
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für Ihre Antworten. Das hat mich sehr beruhigt.

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