Testament und Pflichtanteil?

25. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Specialk1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament und Pflichtanteil?

Hallo ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage:

Situation mein Vater hat ein Grundstück und ein Haus an 2 Kinder und Ehefrau zu vererben.Als Testament besteht ein altes, zugunsten der Ehefrau. Aufgrund der Eheverhältnisse und weil meine Mutter praktisch nie bei uns war (lebte fast ausschließlich im Ausland) hat er 2007 ein neues Testament verfasst und mich als Erbin eingesetzt.

Jetzt pflege ich ihn seit März diesen Jahres fast alleine (Pflegepersonal..) und die Lage wird von Tag zu Tag schlimmer.

Kann mir einer einen Rat geben wie das ist mit den Pflichtanteilen und Ehelichen Zugewinn und ob ich berechtigt bin als Erbin ins Haus zu ziehen und auch das Schloss zu tauschen? Und muss ich dann sofort alle auszahlen oder gibt es da eine Schonzeit um sich erstmal das Geld durch Kredite ectr. ranzuholen?

Wie sieht die Lage aus wenn sie sich gar nicht meldet, bzw. ich weiß nicht wo sie ist und ob sie sich überhaupt irgendwann sehen lässt!
Vielen dank erstmal!!!

-- Editiert von Specialk1 am 25.11.2008 18:36

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8017 Beiträge, 4498x hilfreich)

Als Alleinerbin kannst du über den gesamten Nachlass verfügen, also auch in das Haus ziehen.

Deine Mutter und dein Bruder/deine Schwester können ihren Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils geltend machen (Mutter 1/4, Kind 1/8 - ausgehend vom gesetzlichen Güterstand). Dieser Anspruch ist nur ein Anspruch in bar, den du umgehend nach Geltendmachung erfüllen musst.

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#2
 Von 
Specialk1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

meine Mutter bekommt 1/4 ? Ist da der eheliche Zugewinn mit einbezogen? Und wenn ich plötzlich 500.000€ auzahlen muss aber nüscht aufm Konto habe ??? Wie soll man denn das so schnell bewerkstelligen. OHJEH na da kommt ja was auf mich zu. Danke für die Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Noch ein Tipp, falls dein Vater geistig noch fit ist - Scheidungsantrag einreichen, damit entfällt der Pflichtteil für die Frau.
Und mit dem Auszahlen - dazu muss ja erst einmal die Erbmasse an sich errechnet werden und dann muss der Pflichtteil ja auch noch angefordert werden. Und dann kannst du dir immer noch Gedanken machen, wie du das finanzierst. Mit einem lastenfreien Haus bekommst du leicht einen Kredit (naja, mal abgesehen von der allgemeinen Lage derzeit).

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