Hallo,
Der Fall sieht wie folgt aus: Vater verstorben, Ehefrau (2. Ehefrau) soll laut testamentarischer Verfügung das Haus erben. Kind A leibliches Kind vom verst. Vater und Kind B adoptiertes Kind vom Vater, leibliches Kind der Mutter. Kann Kind A den Pflichtteil einfordern? Das wären ja in dem Fall wegen einem Testament 12,5%., oder nicht?! Aber 12,5% von was? Vom Haus und evt. Vermögensgegenständen? Auch wenn das Haus an die Ehefrau gehen soll. Wie sieht da eine Nachweiserbringung seitens der noch lebenden Ehefrau aus? Wird das Haus dann geschätzt?
Warum Kind A den Pflichtteil erhalten möchten möchte ich hier nicht begründen. Mir geht es rein um einen sachlichen Informationsaustausch. Vielen Dank schon mal.
Testament und Pflichteil
11. Juni 2024
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Frage vom 11. Juni 2024 | 13:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament und Pflichteil
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#1
Antwort vom 11. Juni 2024 | 13:57
Von
Status: Unbeschreiblich (33898 Beiträge, 17611x hilfreich)
Ja, 12,5 %. Und ja, auch 12,5 % des Hauses, aber halt als Anspruch in Geld - man wird also kein Mitbesitzer des Hauses und folglich auch nicht ins Grundbuch eingetragen.
#2
Antwort vom 11. Juni 2024 | 14:02
Von
Status: Lehrling (1639 Beiträge, 993x hilfreich)
Zunächst muss mal der Wortlaut des Testaments klar sein. Ist A enterbt? Bei ausreichend großem Gesamtvermögen und der Ehefrau wird "nur" das Haus zugewandt, ist A ev. nicht enterbt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Juni 2024 | 15:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
A taucht wie B nicht im Testament auf.
#4
Antwort vom 11. Juni 2024 | 15:47
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
A taucht wie B nicht im Testament auf.
#5
Antwort vom 11. Juni 2024 | 16:06
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 54x hilfreich)
Konkret: Ist die Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt oder wurde ihr nur das Haus zugewandt?
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