hallo,
mein vater ist verstorben und das testament ist somit in kraft getreten. in diesem testament wurde alles geregelt wer was bekommt oder schon bekommen hat. das restliche vermögen wurde zu 2 gleichen teilen aufgeteilt, aber ein grundstück, das in diesem testament nicht aufgelistet war, wurde vor einem jahr an meinen bruder überschrieben. habe ich nun anspruch auf einen teil des grundstückes da mir mündlich ein teil des grundstückes von meinem vater versprochen wurde?
Testament und Schenkung
24. Januar 2006
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Frage vom 24. Januar 2006 | 12:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament und Schenkung
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#1
Antwort vom 24. Januar 2006 | 16:30
Von
Status: Unbeschreiblich (48960 Beiträge, 17235x hilfreich)
Eine mündliche Zusage ist nicht relevant.
Prinzipiell kommt ein Pflichtteilergänzungsanspruch in Frage, allerdings nur, wenn das Grundstück mehr als die Hälfte des Gesamtvermögens ausgemacht hat.
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