hallo
Eine Frage: Erblasser (E) begünstigt A und B (nicht verwandt mit E), sodass über das Gesamtvermögen verfügt ist.
Nun stirbt B und anschliessend E, ohne dass E noch neu testieren konnte. Wie steht nun A rechtlich da?
Meine laienhafte Überlegung: da nach dem Tod von B das Testament von E nicht mehr den Charakter der Gesamtverfügung hat, ist es ungültig, d.h. mit dem Tod von E tritt gesetzliche Erbfolge ein und A geht leer aus.
richtig?
-- Editier von Feldlerche am 27.08.2017 23:48
Testament und Tod eines Begünstigten
27. August 2017
Thema abonnieren
Frage vom 27. August 2017 | 23:47
Von
Status: Beginner (95 Beiträge, 19x hilfreich)
Testament und Tod eines Begünstigten
#1
Antwort vom 28. August 2017 | 09:17
Von
Status: Unbeschreiblich (50073 Beiträge, 17544x hilfreich)
Nein, wenn B vorverstorben ist, dann tritt Anwachsung ein, d.h. A wird Alleinerbe (§ 2094 BGB ).
#2
Antwort vom 28. August 2017 | 18:09
Von
Status: Beginner (95 Beiträge, 19x hilfreich)
besten Dank, sehr erhellend
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
300.885
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten