Testament und Vorausvermächtnis

1. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sonne2017
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament und Vorausvermächtnis

ich habe eine Frage zum Testament. Ein Hauseigentümer verstirbt. In seinem Testament steht, dass er seine Frau zur Hälfte und die beiden Kinder zur anderen Hälfte je zu gleichen Teilen als Erben einsetzt. Desweiteren steht im Testament, dass er seiner Frau im Wege des Vorausvermächtnisses einen halben Miteigentumsanteil an dem Grundbesitz vermacht.
1. Wie sind nun die Eigentumsverhältnisse?
Außerdem steht im Testament, dass die Frau berechtigt ist, die Eigentumsumschreibung im Grundbuch nach dem Tod des Mannes auf sich zu verlangen.
2. Kann die Frau sich somit allein in Grundbuch eintragen lassen oder muss die Erbengemeinschaft eingetragen werden?

Vielen Dank für die Antworten!




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8600 Beiträge, 4672x hilfreich)

Wer ist Eigentümer der Immobilie?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sonne2017
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Mann, der gestorben ist, war vor seinem Tod alleiniger Eigentümer. Deswegen nun das Testament.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Sonne2017
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber Herr Bremme,

vielen Dank für Ihre Antwort. Also gehören der Ehefrau nun 75 % und den beiden Kindern zusammen 25 %?

VG

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Sonne2017
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigen Sie, wenn ich nochmal nachfragen, aber das Vorausvermächtnis (50 % der Immobilie) werden vor Teilung des Erben abgezogen, sodass der Ehefrau 50 % durch das Vorausvermächtnis und weitere 25 % durch das Erbe zustehen (also ingesamt 75 %) und der Anteil der beiden Kinder an der Immobilie jeweils 12,5 % beträgt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8600 Beiträge, 4672x hilfreich)

Rein rechnerisch, ja.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 301.981 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.084 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.