Hallo zusammen,
Folgende grundsätzliche Frage:
Der Vater stirbt vor 3 Jahren und die Mutter ist inzwischen mit Demenz im Pflegeheim.
Es gibt 3 Kinder welche miteinander verstritten sind.
Dennoch ist bekannt das zumindest 2 Kinder hiervon keine Post von Nachlassgericht zwecks dem Erbe erhalten haben.
Heißt das automatisch das kein Testament vorhanden ist und somit die gesetzliche Erbfolge gilt???
Testament vorhanden oder gesetzliche Erbfolge?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



ZitatHeißt das automatisch das kein Testament vorhanden ist und somit die gesetzliche Erbfolge gilt??? :
Nein. Es kann ja überall ein handschriftliches Testament vorhanden sein.
Es wird aber vermutlich kein notarielles Testament geben. Sonst wäre die Kinder hiervon benachrichtigt worden, soweit sie bekannt sind.
Und was genau steht in dem Schreiben, das das eine Kind erhalten hat?ZitatDennoch ist bekannt das zumindest 2 Kinder hiervon keine Post von Nachlassgericht zwecks dem Erbe erhalten haben. :
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Zitat:Und was genau steht in dem Schreiben, das das eine Kind erhalten hat?ZitatDennoch ist bekannt das zumindest 2 Kinder hiervon keine Post von Nachlassgericht zwecks dem Erbe erhalten haben. :
Das andere Kind hat vermutlich auch kein Schreiben bekommen.Wie gesagt die Kinder sind verstritten von daher kann es nicht garantiert werden.
Zitat:ZitatHeißt das automatisch das kein Testament vorhanden ist und somit die gesetzliche Erbfolge gilt??? :
Nein. Es kann ja überall ein handschriftliches Testament vorhanden sein.
Es wird aber vermutlich kein notarielles Testament geben. Sonst wäre die Kinder hiervon benachrichtigt worden, soweit sie bekannt sind.
Ok.Handschriftlich kann natürlich nicht garantiert werden aber bisher ist nichts aufgetaucht.
Heißt wenn das nicht der Fall ist gilt die gesetzliche Erbfolge weil wenn was beim Notar hinterlegt gewesen wäre hätte alle Kinder Bescheid bekommen.Richtig?!?
Zitat:Heißt wenn das nicht der Fall ist gilt die gesetzliche Erbfolge weil wenn was beim Notar hinterlegt gewesen wäre hätte alle Kinder Bescheid bekommen.Richtig?!?
Richtig
Auch wenn es nur ein handschriftliche Testament geben würde, dann würden alle Kinder Bescheid bekommen, wenn es wie vorgeschrieben beim Nachlassgericht abgegeben wurde.
OK das hat mir schonmal sehr geholfen.
Wie verhält sich das ganze dann wenn das Haus der Mutter verkauft werden soll?
Das Haus gehört ja somit momentan zu 50% der Mutter und zu 50% den 3 gemeinsamen Kindern.
Wie gesagt die Mutter hat Demenz wobei nicht festgestellt ist in wie weit die Krankheit fortgeschritten ist.Die Kinder würden das Haus gerne verkaufen da das Haus ansonsten mit der Zeit sicher Schaden nimmt und somit auch an Wert verliert.Ausserdem produziert das Haus natürlich immer noch Kosten und benötigt selbst bei geringer Pflege immer noch einiges an Zeit.
Vielen Dank vorab!!!
Zitat:Wie verhält sich das ganze dann wenn das Haus der Mutter verkauft werden soll?
Dann muss ein Erbschein beantragt werden.
Zitat:Wie gesagt die Mutter hat Demenz wobei nicht festgestellt ist in wie weit die Krankheit fortgeschritten ist.
Dann ist zusätzlicher ein Betreuer erforderlich und der Verkauf muss vom Gericht genehmigt werden.
Kleine Korrektur. Nicht jede Demenz führt zwangsweise zu einer Betreuung. Es gibt genug Demente, die völlig klare Phasen haben. Die Mutter muss zum Zeitpunkt des Verkaufs wissen, was sie tut. Davon überzeugt sich der Notar.
wirdwerden
Eine weitere Frage noch dazu:
Ab wann kommt der Zeitpunkt an dem der Mutter Ihr Haus zwingend verkauft werden muss um weiterhin die Pflegekosten zu decken?Momentan gibt Rücklagen welche allerdings bis in ca 2 Jahren aufgebraucht sind.Man kann hier ja nicht bis zum letzten Tag warten!?!
Wo muss dann hier ein Antrag gestellt werden oder kann dies dann ab einem gewissen Zeitpunkt von den Kindern selbst erledigt werden?
Zitat:Ab wann kommt der Zeitpunkt an dem der Mutter Ihr Haus zwingend verkauft werden muss um weiterhin die Pflegekosten zu decken?
Wenn kein Geld mehr da ist.
Zitat:Momentan gibt Rücklagen welche allerdings bis in ca 2 Jahren aufgebraucht sind.Man kann hier ja nicht bis zum letzten Tag warten!?!
Das wäre jedenfalls sinnvoll.
Zitat:Wo muss dann hier ein Antrag gestellt werden
Welcher Antrag?
Zitat:oder kann dies dann ab einem gewissen Zeitpunkt von den Kindern selbst erledigt werden?
Nein.
Zitat:Zitat:Ab wann kommt der Zeitpunkt an dem der Mutter Ihr Haus zwingend verkauft werden muss um weiterhin die Pflegekosten zu decken?
Wenn kein Geld mehr da ist.
Zitat:Momentan gibt Rücklagen welche allerdings bis in ca 2 Jahren aufgebraucht sind.Man kann hier ja nicht bis zum letzten Tag warten!?!
Das wäre jedenfalls sinnvoll.
Zitat:Wo muss dann hier ein Antrag gestellt werden
Welcher Antrag?
Zitat:oder kann dies dann ab einem gewissen Zeitpunkt von den Kindern selbst erledigt werden?
Nein.
Zitat:Zitat:Ab wann kommt der Zeitpunkt an dem der Mutter Ihr Haus zwingend verkauft werden muss um weiterhin die Pflegekosten zu decken?
Wenn kein Geld mehr da ist.
Zitat:Momentan gibt Rücklagen welche allerdings bis in ca 2 Jahren aufgebraucht sind.Man kann hier ja nicht bis zum letzten Tag warten!?!
Das wäre jedenfalls sinnvoll.
Zitat:Wo muss dann hier ein Antrag gestellt werden
Welcher Antrag?
Zitat:oder kann dies dann ab einem gewissen Zeitpunkt von den Kindern selbst erledigt werden?
Nein.
Na ich meinte wie man in dem Fall dann vorgehen muss wenn das Geld zu Ende geht?
Welcher Restbetrag darf denn noch auf Ihrem Konto verfügbar sein bis man dem Verkauf zustimmen wird.
Ein Haus ist ja nicht unbedingt von heute auf morgen verkauft.
Zitat:Welcher Restbetrag darf denn noch auf Ihrem Konto verfügbar sein bis man dem Verkauf zustimmen wird.
Die Zustimmung des Gerichtes zum Verkauf hängt nicht davon ab, ob noch Geld auf ihrem Konto verfügbar ist. Relevant ist vielmehr ob der Verkauf zu marktüblichen Konditionen erfolgt.
Zitat:Ein Haus ist ja nicht unbedingt von heute auf morgen verkauft.
Es spricht nichts dagegen, das Haus bereits jetzt zu verkaufen.
Zitat:Zitat:Welcher Restbetrag darf denn noch auf Ihrem Konto verfügbar sein bis man dem Verkauf zustimmen wird.
Die Zustimmung des Gerichtes zum Verkauf hängt nicht davon ab, ob noch Geld auf ihrem Konto verfügbar ist. Relevant ist vielmehr ob der Verkauf zu marktüblichen Konditionen erfolgt.
Zitat:Ein Haus ist ja nicht unbedingt von heute auf morgen verkauft.
Es spricht nichts dagegen, das Haus bereits jetzt zu verkaufen.
Heisst das das auch jetzt schon beantragt werden kann das man das Haus gerne verkaufen möchte um Ihre Pflege langfristig abzusichern?
Auch ohne Ihre Zustimmung die Sie krankheitsbedingt nicht geben kann.
Die Zustimmung der Mutter ist erforderlich. Wenn sie die Zustimmung nicht geben kann, dann muss ein Betreuer eingesetzt werden und zusätzlich noch das Gericht zustimmen.
Das Ganze kann man aber bereits jetzt initiieren und muss nicht damit warten, bis das Geld der Mutter aufgebraucht ist.
Von welchem Antrag wird denn hier gesprochen?
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