Testament vorhanden oder gesetzliche Erbfolge?

30. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.09.2023 11:21:09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)
Testament vorhanden oder gesetzliche Erbfolge?

Hallo zusammen,
Folgende grundsätzliche Frage:
Der Vater stirbt vor 3 Jahren und die Mutter ist inzwischen mit Demenz im Pflegeheim.
Es gibt 3 Kinder welche miteinander verstritten sind.
Dennoch ist bekannt das zumindest 2 Kinder hiervon keine Post von Nachlassgericht zwecks dem Erbe erhalten haben.
Heißt das automatisch das kein Testament vorhanden ist und somit die gesetzliche Erbfolge gilt???

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 302x hilfreich)

Zitat (von marius66):
Heißt das automatisch das kein Testament vorhanden ist und somit die gesetzliche Erbfolge gilt???

Nein. Es kann ja überall ein handschriftliches Testament vorhanden sein.
Es wird aber vermutlich kein notarielles Testament geben. Sonst wäre die Kinder hiervon benachrichtigt worden, soweit sie bekannt sind.

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#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 277x hilfreich)

Zitat (von marius66):
Dennoch ist bekannt das zumindest 2 Kinder hiervon keine Post von Nachlassgericht zwecks dem Erbe erhalten haben.
Und was genau steht in dem Schreiben, das das eine Kind erhalten hat?

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#3
 Von 
guest-12311.09.2023 11:21:09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von marius66):
Dennoch ist bekannt das zumindest 2 Kinder hiervon keine Post von Nachlassgericht zwecks dem Erbe erhalten haben.
Und was genau steht in dem Schreiben, das das eine Kind erhalten hat?

Das andere Kind hat vermutlich auch kein Schreiben bekommen.Wie gesagt die Kinder sind verstritten von daher kann es nicht garantiert werden.

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#4
 Von 
guest-12311.09.2023 11:21:09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Zitat (von marius66):
Heißt das automatisch das kein Testament vorhanden ist und somit die gesetzliche Erbfolge gilt???

Nein. Es kann ja überall ein handschriftliches Testament vorhanden sein.
Es wird aber vermutlich kein notarielles Testament geben. Sonst wäre die Kinder hiervon benachrichtigt worden, soweit sie bekannt sind.


Ok.Handschriftlich kann natürlich nicht garantiert werden aber bisher ist nichts aufgetaucht.
Heißt wenn das nicht der Fall ist gilt die gesetzliche Erbfolge weil wenn was beim Notar hinterlegt gewesen wäre hätte alle Kinder Bescheid bekommen.Richtig?!?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46693 Beiträge, 16551x hilfreich)

Zitat:
Heißt wenn das nicht der Fall ist gilt die gesetzliche Erbfolge weil wenn was beim Notar hinterlegt gewesen wäre hätte alle Kinder Bescheid bekommen.Richtig?!?


Richtig

Auch wenn es nur ein handschriftliche Testament geben würde, dann würden alle Kinder Bescheid bekommen, wenn es wie vorgeschrieben beim Nachlassgericht abgegeben wurde.

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#6
 Von 
guest-12311.09.2023 11:21:09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)

OK das hat mir schonmal sehr geholfen.
Wie verhält sich das ganze dann wenn das Haus der Mutter verkauft werden soll?
Das Haus gehört ja somit momentan zu 50% der Mutter und zu 50% den 3 gemeinsamen Kindern.
Wie gesagt die Mutter hat Demenz wobei nicht festgestellt ist in wie weit die Krankheit fortgeschritten ist.Die Kinder würden das Haus gerne verkaufen da das Haus ansonsten mit der Zeit sicher Schaden nimmt und somit auch an Wert verliert.Ausserdem produziert das Haus natürlich immer noch Kosten und benötigt selbst bei geringer Pflege immer noch einiges an Zeit.
Vielen Dank vorab!!!

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46693 Beiträge, 16551x hilfreich)

Zitat:
Wie verhält sich das ganze dann wenn das Haus der Mutter verkauft werden soll?


Dann muss ein Erbschein beantragt werden.

Zitat:
Wie gesagt die Mutter hat Demenz wobei nicht festgestellt ist in wie weit die Krankheit fortgeschritten ist.


Dann ist zusätzlicher ein Betreuer erforderlich und der Verkauf muss vom Gericht genehmigt werden.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37548 Beiträge, 13799x hilfreich)

Kleine Korrektur. Nicht jede Demenz führt zwangsweise zu einer Betreuung. Es gibt genug Demente, die völlig klare Phasen haben. Die Mutter muss zum Zeitpunkt des Verkaufs wissen, was sie tut. Davon überzeugt sich der Notar.

wirdwerden

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#9
 Von 
guest-12311.09.2023 11:21:09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)

Eine weitere Frage noch dazu:
Ab wann kommt der Zeitpunkt an dem der Mutter Ihr Haus zwingend verkauft werden muss um weiterhin die Pflegekosten zu decken?Momentan gibt Rücklagen welche allerdings bis in ca 2 Jahren aufgebraucht sind.Man kann hier ja nicht bis zum letzten Tag warten!?!
Wo muss dann hier ein Antrag gestellt werden oder kann dies dann ab einem gewissen Zeitpunkt von den Kindern selbst erledigt werden?

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46693 Beiträge, 16551x hilfreich)

Zitat:
Ab wann kommt der Zeitpunkt an dem der Mutter Ihr Haus zwingend verkauft werden muss um weiterhin die Pflegekosten zu decken?


Wenn kein Geld mehr da ist.

Zitat:
Momentan gibt Rücklagen welche allerdings bis in ca 2 Jahren aufgebraucht sind.Man kann hier ja nicht bis zum letzten Tag warten!?!


Das wäre jedenfalls sinnvoll.

Zitat:
Wo muss dann hier ein Antrag gestellt werden


Welcher Antrag?

Zitat:
oder kann dies dann ab einem gewissen Zeitpunkt von den Kindern selbst erledigt werden?


Nein.

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#11
 Von 
guest-12311.09.2023 11:21:09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Ab wann kommt der Zeitpunkt an dem der Mutter Ihr Haus zwingend verkauft werden muss um weiterhin die Pflegekosten zu decken?


Wenn kein Geld mehr da ist.

Zitat:
Momentan gibt Rücklagen welche allerdings bis in ca 2 Jahren aufgebraucht sind.Man kann hier ja nicht bis zum letzten Tag warten!?!


Das wäre jedenfalls sinnvoll.

Zitat:
Wo muss dann hier ein Antrag gestellt werden


Welcher Antrag?



Zitat:
oder kann dies dann ab einem gewissen Zeitpunkt von den Kindern selbst erledigt werden?


Nein.
Zitat (von hh):
Zitat:
Ab wann kommt der Zeitpunkt an dem der Mutter Ihr Haus zwingend verkauft werden muss um weiterhin die Pflegekosten zu decken?


Wenn kein Geld mehr da ist.

Zitat:
Momentan gibt Rücklagen welche allerdings bis in ca 2 Jahren aufgebraucht sind.Man kann hier ja nicht bis zum letzten Tag warten!?!


Das wäre jedenfalls sinnvoll.

Zitat:
Wo muss dann hier ein Antrag gestellt werden


Welcher Antrag?

Zitat:
oder kann dies dann ab einem gewissen Zeitpunkt von den Kindern selbst erledigt werden?


Nein.


Na ich meinte wie man in dem Fall dann vorgehen muss wenn das Geld zu Ende geht?
Welcher Restbetrag darf denn noch auf Ihrem Konto verfügbar sein bis man dem Verkauf zustimmen wird.
Ein Haus ist ja nicht unbedingt von heute auf morgen verkauft.

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46693 Beiträge, 16551x hilfreich)

Zitat:
Welcher Restbetrag darf denn noch auf Ihrem Konto verfügbar sein bis man dem Verkauf zustimmen wird.


Die Zustimmung des Gerichtes zum Verkauf hängt nicht davon ab, ob noch Geld auf ihrem Konto verfügbar ist. Relevant ist vielmehr ob der Verkauf zu marktüblichen Konditionen erfolgt.

Zitat:
Ein Haus ist ja nicht unbedingt von heute auf morgen verkauft.


Es spricht nichts dagegen, das Haus bereits jetzt zu verkaufen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12311.09.2023 11:21:09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Welcher Restbetrag darf denn noch auf Ihrem Konto verfügbar sein bis man dem Verkauf zustimmen wird.


Die Zustimmung des Gerichtes zum Verkauf hängt nicht davon ab, ob noch Geld auf ihrem Konto verfügbar ist. Relevant ist vielmehr ob der Verkauf zu marktüblichen Konditionen erfolgt.

Zitat:
Ein Haus ist ja nicht unbedingt von heute auf morgen verkauft.


Es spricht nichts dagegen, das Haus bereits jetzt zu verkaufen.


Heisst das das auch jetzt schon beantragt werden kann das man das Haus gerne verkaufen möchte um Ihre Pflege langfristig abzusichern?
Auch ohne Ihre Zustimmung die Sie krankheitsbedingt nicht geben kann.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46693 Beiträge, 16551x hilfreich)

Die Zustimmung der Mutter ist erforderlich. Wenn sie die Zustimmung nicht geben kann, dann muss ein Betreuer eingesetzt werden und zusätzlich noch das Gericht zustimmen.

Das Ganze kann man aber bereits jetzt initiieren und muss nicht damit warten, bis das Geld der Mutter aufgebraucht ist.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 112x hilfreich)

Von welchem Antrag wird denn hier gesprochen?

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