Meine Frau und ich haben in unserem im Jahr 1999 abgeschlossenen Ehevertrag sowohl Gütertrennung als auch einen Erb- und Pflichtteilsverzicht vereinbart. In meinem Testament möchte ich nun anfangs einen Passus aufnehmen, dass "die im Ehevertrag von 1999 beim Notar xy getroffenen Vereinbarungen" nicht zur Anwendung kommen sollen. Ist dies möglich bzw. sind dadurch di e Vereinbarungen des Ehevertrags außer Kraft gesetzt?
Testament vs Ehevertrag
22. November 2016
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Frage vom 22. November 2016 | 08:09
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 14x hilfreich)
Testament vs Ehevertrag
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#1
Antwort vom 22. November 2016 | 10:47
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 14x hilfreich)
Das dürfte wohl kaum möglich sein. Ein Ehevertrag ist für beide Parteien bindend und kann nicht durch einfache Erklärung eines Vertragspartner ausgehebelt werden. Es wird wohl kein Weg an einem erneuten Besuch beim Notar vorbeiführen.
#2
Antwort vom 22. November 2016 | 13:43
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 14x hilfreich)
Ich habe heute Morgen ein separates, handschriftliches Schreiben als Anlage zum Testament aufgesetzt, dass in meinem Todesfall die Vereinbarungen des Ehevertrags nichtig sind. Dieses Schreiben haben meine Frau und ich unterschrieben.
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#3
Antwort vom 22. November 2016 | 18:54
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Das reicht nicht. Ihr müsst zum Notar.
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