Testament wirksam? Einfacher Sachverhalt (Alleinerbe)

15. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
lawexplorer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament wirksam? Einfacher Sachverhalt (Alleinerbe)

Hallo Forum,

mein Sachverhalt ist recht simpel und bevor ich die Meinung eines professionellen Anwaltes einhole, wollte ich nur kurz eurer Feedback haben.

Ausgangssituation ist diese:

- Onkel ist alleinstehend (Ehefrau vor 10 Jahren verstorben) und hat keine Kinder.
- Es gibt lediglich einen Neffen und eine Nichte.

Nun hat mich der Onkel mit folgendem Testament als Alleinerbe eingesetzt. Dieses ist komplett handschriftlich geschrieben.

*Ort*, *Datum*

Testament

Hiermit setze ich meine Nichte *Vorname Nichte* *Nachname Nichte* als Alleinerben meines Nachlasses ein. Alle bisherigen Verfügungen sind gegenstandslos. Ich versichere, dass ich bei vollem Bewusstsein bin.

*Vorname Onkel* *Nachname Onkel*
*Straße*
*PLZ* *Ort*

Mehr gibt das Testament nicht her. Reicht dies so?

Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Wenn das Testament vollständig handschriftlich verfasst wurde - kein Problem.

Sollten der Onkel allerdings mit der Tante ein gemeineschaftliches Testament errichtet haben, ist der Onkel ggf. an dieses Testament gebunden und kann nicht anderweitig testieren.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lawexplorer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Wenn das Testament vollständig handschriftlich verfasst wurde - kein Problem.


Wurde es.

Zitat (von cruncc1):
Sollten der Onkel allerdings mit der Tante ein gemeineschaftliches Testament errichtet haben, ist der Onkel ggf. an dieses Testament gebunden und kann nicht anderweitig testieren.


Hat er nicht. Von daher kein Problem.

Vielen Dank für die schnelle Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Es sollte jedoch kein jüngeres Testament auftauchen, das im Gegensatz zu dem genannten Testament steht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Mehr gibt das Testament nicht her. Reicht dies so?


Es ginge noch kürzer. Von den drei Sätzen benötigt man zur Wirksamkeit des Testamentes nur den ersten Satz. Die beiden anderen Sätze dienen nur der Klarheit, sind aber für eine Wirksamkeit nicht erforderlich.

0x Hilfreiche Antwort

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