Mein Schwiegervater ist verstorben. Es gibt ein Testament, indem steht, dass sich Schwiegervater und Schwiegervater nach dem Tod zu 100 Prozent beerben. Nach dem Tod beider erbt der letzte Sohn (mein Mann).
Es gab noch einen Sohn (schon verstorben) und dieser hat einen Sohn (also Enkel vom Schwiegervater). Zu diesem Enkel besteht seit vielen Jahren kein Kontakt und wir wissen auch nicht wo er aufzufinden ist.
Schwiegermutter hat einen Erbschein beim Amtsgericht beantragt, damit später mein Mann keine Sorgen hat (Pflichtteil für den Enkel). Beim Amt hat man ihr gesagt, dass sie die Adresse des Enkels herausfinden muss, damit das Amt den Enkel über das Testament informieren kann.
Nun meine Frage:
Muss Schwiegermutter wirklich die Adresse herausfinden? Wie gesagt, seit Jahren besteht kein Kontakt bzw. Lebenszeichen. Wir wüssten nicht, wo wir beginnen sollten. Reicht es, wenn man das Amt darüber informiert und muss sich dann das Amtsgericht um die Adresse kümmern?
Muss man sonst noch etwas beachten?
Der Enkel kann ja dann das Testament anfechten und seinen Pflichtteil einklagen. Weiß der Enkel, wie hoch die Erbsumme ist. Wenn ja, von wem bekommt er diese zu erfahren? Oder klagt er ins „Blaue“ hinein.
Danke.
Testament/Informationen an das Amtsgericht
3. November 2008
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Frage vom 3. November 2008 | 13:56
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament/Informationen an das Amtsgericht
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 3. November 2008 | 20:03
Von
Status: Richter (8374 Beiträge, 4596x hilfreich)
Ich kenne es so, dass das Nachlassgericht Ermittlungen anstellt, da es gem. § 2262 BGB
die gesetzlichen Erben benachrichtigen muss.
...Der Enkel kann ja dann das Testament anfechten und seinen Pflichtteil einklagen...
Nein, er kann das Testament nicht "anfechten" nur weil ihm der Inhalt nicht passt!
Er hat aber auf jeden Fall ein Pflichtteilsrecht, das er gegenüber dem Erben geltend machen kann.
...Weiß der Enkel, wie hoch die Erbsumme ist...
Nein, aber der Erbe ist verpflichtet ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und ihm zur Verfügung zu stellen.
-- Editiert von cruncc1 am 03.11.2008 20:03
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