Testamenteröffnung

16. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Seehecht
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Testamenteröffnung

Liebe Experten,

seit 5 Wochen ist das Testamtent meiner Mutter (ungeöffnetes Kuvert) auf dem Notariat und ich weiß nicht, was darin steht. Telefonische Anfragen meinerseits werden vertröstet. Eine Schwester von mir hat das gefundene Testament abgegeben. Diese sagt mir (bzw. uns) aber nicht den Wortlaut. Ist das normal, oder was kann dahinterstecken?

LG

Seehecht

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

#seit 5 Wochen ist das Testamtent meiner Mutter (ungeöffnetes Kuvert) auf dem Notariat...#
Hier geht es wohl um das Notariat in Baden-Württemberg, das auch als Nachlassgericht zuständig ist.

#...und ich weiß nicht, was darin steht.#
Das wirst du nach der Eröffnung erfahren, da du vom NG benachrichtig wirst.

#Ist das normal, oder was kann dahinterstecken?#
Je nach Arbeitsbelastung ist das schon "normal".

Da im Jahr 2018 das staatliche Notariat abgeschafft wird (und das Ganze an das Amtsgericht verlagert wird, wie in den anderen Bundeländern auch), wird schon seit Jahren am Personal gekürzt und gespart, was sich natürlich in längeren Bearbeitungszeiten niederschlägt.

Einfach immer mal wieder höflich nachfragen. ;)



-- Editiert cruncc1 am 16.10.2011 14:09

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#2
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Das Testament allein reicht nicht aus, damit man den Inhalt erfährt.
Die dazugehörige Sterbeurkunde sorgt erst für eine Eröffnung.


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"Lukas 7,23"

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

@Arcturus
In Baden-Württemberg erhält das Nachlassgericht automatisch vom Standesamt eine Sterbeanzeige.

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#4
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Ja, aber es steht nirgendwo, dass die Testierende auch bereits den Erbfall ausgelöst hat.
Es soll ja schon vorgekommen sein, dass potentielle Erben auf eine Eröffnung gewartet haben, während sich der Erblasser noch fröhlich unter ihnen tummelte.

Deshalb klare Aussage: Testamentseröffnung geht nur mit Testament UND Todesfall.



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"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

:grins:

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