Hallo,
mein Freund wohnt seit 6 Jahren im seinem Elternhaus, mit seiner Mutter, die vor ca. Jahren zum Pflegefall wurde und nun leider verstorben ist. Die 5 Geschwister kamen ab und zu Besuch. Die Pflege hat er bis zum Schluß gemacht, was auch die Krankenkasse und der Arzt bestätigt.
Nun ist die Mutter verstorben und hat ihm im Testament das Haus vererbt.
Beim letzten Familientreffen, wo eigentlich alles weitere besprochen werden sollte, wurden von den Geschwistern nur die Schränke ausgeräumt und alles an sich gerissen was man haben will.Das endete in großem Streit und Beleidigungen!!
Ist es überhaupt rechtens, daß -vor- der Testamentvollstreckung irgendwas mitgenommen wird? Und muss er die Geschwister überhaupt ins Haus lassen bevor das Testament eröffnet wird??
Er wohnt seit 6Jahren in dem Haus und hat nätürlich dort auch seine privaten Sachen.Es war ein gemeinsamer Wohnsitz, keine abgeschlossene Wohnung.
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Testamentseröffnung - kann man vor der Testamentsvollstreckung irgendwas mitnehmen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Tja, schwierig, schwierig. Außerdem waren die ja jetzt schon im Haus.
Dein Freund wird das Haus erben aber nicht den Besitz seiner Mutter, insofern haben die Geschwister einen Anspruch auf den Erbteil 1/6 der Mutter.
Zukünftig keinen mehr reinlassen.
Und die Sachen der Mutter am besten in einem Verzeichnis erfassen.
Nach der Testamentseröffnung sollte dein Bruder sich gleich beim Grundbuch eintragen lassen. Er muss aber damit rechnen, dass die Geschwister einen Ergänzungsanspruch in Geld auf den Wert des geschenkten Hauses haben. Von dem Wert des Hauses könnte dein Bruder dann unter Umständen noch Pflegegeldaufwand abziehen.
Das riecht nach Komplikationen, eventuell einen Anwalt einschalten, der auf Erbrecht spezialisiert ist. Du kannst davon ausgehen, dass die Geschwister noch die Hand aufhalten werden.
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"sika0304"
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