Testamentseröffnung nicht erhalten, aber Rechnung. Zahlen? Auschlagungsfrist?

10. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Blubb85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Testamentseröffnung nicht erhalten, aber Rechnung. Zahlen? Auschlagungsfrist?

Guten Abend,

ich bin in folgender Situation: Meine (biologische) Großmutter ist kürzlich verstorben. Sie hatte einen Sohn (meinen Vater), der vor längerer Zeit verstorben, der wiederrum ebenfalls nur einen Nachkommen hatte... mich.

Das Verwandschaftsverhältnis zu meinem biologischen Vater und der Großmutter habe ich als Kleinkind verloren (väterlicherseits adoptiert). Zu meiner Großmutter hatte ich lange keinen Kontakt mehr aufgrund von Streitigkeiten nach dem Tod meines Vaters.

Überraschenderweise bin ich scheinbar doch testamentarisch von ihr bedacht worden, einen Pflichtteil habe ich ja durch die Adoption nicht mehr. Davon und vom Tod, habe ich erst erfahren als heute Zufällig die Rechnung über 100€ für die Testamentseröffnung zugestellt wurde. Die Rechnung ging zuerst an eine Adresse von wo ich vor 9 Jahren weggezogen bin, kam von dort unzustellbar zurück, und die Bundeskasse hat meine korrekte Adresse ermittelt.

Jetzt würde ich natürlich gleich erstmal eine Abschrift der Testsmentseröffnung anfordern. Die Fragen die sich mir hierbei stellen:
- Muss ich die Testmentseröffnung, die ich nie erhalten habe, auch tatsächlich jetzt schon bezahlen? (Frist in 9 Tagen ist gesetzt).
- Wie verhält sich das mit der Ausschlagungsfrist? Rein theoretisch dürfte diese ja erst jetzt loslaufen, da ich erst jetzt vom Tod und von einer potentiellen Erbschaft erfahren habe? Oder wird hierfür Testmentseröffnung herangezogen, die ich nie erhalten habe?

Vielen Dank im Vorfeld

B.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
- Muss ich die Testmentseröffnung, die ich nie erhalten habe, auch tatsächlich jetzt schon bezahlen? (Frist in 9 Tagen ist gesetzt).


Das solltest Du machen. Ob Du wirklich rechtlich schon dazu verpflichtet bist, ist mir nicht ganz klar, aber der Streit darüber lohnt nicht.

Zitat:
- Wie verhält sich das mit der Ausschlagungsfrist? Rein theoretisch dürfte diese ja erst jetzt loslaufen, da ich erst jetzt vom Tod und von einer potentiellen Erbschaft erfahren habe? Oder wird hierfür Testmentseröffnung herangezogen, die ich nie erhalten habe?


Die Ausschlagungsfrist beginnt erst mit dem tatsächlichen Erhalt des Testamentes.

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#2
 Von 
guest-12304.12.2021 20:52:31
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

Solltest Du das Erbe ausschlagen, bist du auch nicht verpflichtet die Gebühren der Testamentseröffnung zu zahlen.

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