Hallo Loidde
Folgender Fall: Ich bin mit dem jüngsten Sohn eines sehr vermögenden Erblassers verlobt. Der Vater starb im Januar dieses Jahres. Gleich danach war die Testamentseröffnung. Ich hatte einen sehr guten Draht zu meinem potentiellen Schwiegervater und er hat mich in alle Geheimnisse der ganzen Familie eingeweiht. Ich weiss, dass ich im Testament erwähnt und bedacht werde. Jetzt werde ich durch die Hinterbliebenen geschnitten und auf jede erdenkliche Art und Weise ganz konkret an Leib und Leben bedroht. Natürlich auch zur Testamentseröffnung wurde ich weder eingeladen noch auch nur Informiert und es wird auch keine Testamentseinsicht gewährt. Der Erblasser war in den USA beheimatet und ich lebe in der Schweiz. Die besagte Familie ist sehr, sehr vermögend, und könnte mich locker auszahlen. Nur geht es anscheinend der Familie derart gegen den Strich, dass ich als aussenstehende Person einen dermassen guten Draht zum Vater gehabt habe, sie mir nicht einen Hosenknopf gönnen würden.
Die Gefahr besteht auch, dass die Familie meinen Anwalt kaufen könnte. Das stelle ich mir zumindest so vor. Am 5. Juli, 6 Monate nach Testamentseröffung ist die Vollstreckung desselben.
Meine Fragen an euch:
Was kann ich dagegen unternehmen?
An wen soll/kann ich mich wenden? Ich bin selber äusserst knapp bei Kasse und müsste einen allfälligen Anwalt aus dem Erbe bazahlen.
Besteht konkret eine Gefahr, dass eine sehr vermögende Gegenpartei meinen Anwalt bestechen/kaufen könnte, damit er gegen mich arbeitet?
Ganz herzlichen Dank für jede Hilfe, die mich weiter bringt.
Testamentseröffnung vorenthalten, es wird durch die Familie keine Einsicht gewährt
21. Juni 2016
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Frage vom 21. Juni 2016 | 14:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Testamentseröffnung vorenthalten, es wird durch die Familie keine Einsicht gewährt
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 21. Juni 2016 | 14:58
Von
Status: Weiser (16992 Beiträge, 5896x hilfreich)
Zitat:An wen soll/kann ich mich wenden?
An einen Anwalt in USA bzw. mal in einem amerikanischen Rechteforum nachfragen was man tun kann. Hier wird dir wohl niemand weiterhelfen können, denn hier geht es um deutsches Erbrecht.
#2
Antwort vom 21. Juni 2016 | 14:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Oh, jaso... danke
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Juni 2016 | 15:02
Von
Status: Schüler (237 Beiträge, 61x hilfreich)
Was sagt denn der Verlobte dazu?
Und jetzt?
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