Guten Tag, hier eine Frage zu einer fiktiven Situation:
Herr X und Frau Y haben zwei Kinder 1 und 2.
Kurz vor Herr X tot setzt er einen Testamentsvollstrecker ein,
mit Dauertestamentsvollstreckung, welches angeblich zu bis dreißig Jahre dauert.
Kind 1 / Kind 2 lehnen das ab.
Wenn ein Berliner Testament besteht, Frage:
- kann K 1 oder K2 den TV ablehnen bzw. die Dauertestamentvollstreckung
das Erbe ablehnen und stattdessen sein Pflichtteil einfordern?
Wenn dies nicht ginge, was könnte K1 oder K2 stattdessen tun?
Vielen Dank für Bemühungen zu fiktiven Fall...
Testamentsvollstrecker ablehnen - möglich?
21. Februar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 21. Februar 2019 | 22:44
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Testamentsvollstrecker ablehnen - möglich?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. Februar 2019 | 11:34
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Zitat- kann K 1 oder K2 den TV ablehnen bzw. die Dauertestamentvollstreckung :
das Erbe ablehnen und stattdessen sein Pflichtteil einfordern?
ja
#2
Antwort vom 22. Februar 2019 | 22:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47600 Beiträge, 16826x hilfreich)
Ist denn nicht Frau Y als Alleinerbin eingesetzt? Oder wie sonst ist der Hinweis auf das Berliner Testament zu verstehen?
Und jetzt?
Schon
267.790
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten