Testamentsvollstrecker ablehnen - möglich?

21. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nozulopen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Testamentsvollstrecker ablehnen - möglich?

Guten Tag, hier eine Frage zu einer fiktiven Situation:
Herr X und Frau Y haben zwei Kinder 1 und 2.
Kurz vor Herr X tot setzt er einen Testamentsvollstrecker ein,
mit Dauertestamentsvollstreckung, welches angeblich zu bis dreißig Jahre dauert.
Kind 1 / Kind 2 lehnen das ab.

Wenn ein Berliner Testament besteht, Frage:

- kann K 1 oder K2 den TV ablehnen bzw. die Dauertestamentvollstreckung
das Erbe ablehnen und stattdessen sein Pflichtteil einfordern?

Wenn dies nicht ginge, was könnte K1 oder K2 stattdessen tun?

Vielen Dank für Bemühungen zu fiktiven Fall...

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Nozulopen):
- kann K 1 oder K2 den TV ablehnen bzw. die Dauertestamentvollstreckung
das Erbe ablehnen und stattdessen sein Pflichtteil einfordern?

ja

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Ist denn nicht Frau Y als Alleinerbin eingesetzt? Oder wie sonst ist der Hinweis auf das Berliner Testament zu verstehen?

0x Hilfreiche Antwort

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