Testamentsvollstrecker - welche Frist hat er um das Amt an- oder abzulehnen?

9. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Moecke
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Testamentsvollstrecker - welche Frist hat er um das Amt an- oder abzulehnen?

Wenn ein Testamentsvollstrecker eingesetzt worden ist, welche Frist hat er um das Amt an- oder abzulehnen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

Die Frist kann unterschiedlich ausfallen und wird i.d.R. vom Nachlassgericht, das den Testamentsvollstrecker berufen hat festgelegt.

flo

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#2
 Von 
1puma
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 60x hilfreich)

Ich habe gehört, sechs Wochen hat der berufene Testamentsvollstrecker Zeit, um sich für das Amt zu entscheiden.
Auch wenn er sich entschieden hat, kann er sein Amt - welche Voraussetzungen nötig sind, weiß ich nicht - niederlegen.

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