Testamentsvollstrecker will Immobilie privat verkaufen, wie kann ich ihn abhalten?

13. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
Gnu123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Testamentsvollstrecker will Immobilie privat verkaufen, wie kann ich ihn abhalten?

Ein ahnungsloser Testamentsvollstrecker will eine Immobilie ( > 1 Mio) privat verkaufen, kann ich ihn durch Unterschriftsverweigerung beim Erbscheinantrag davon abhalten?

Vorgeschichte:

Oktober 23 Tod der Erblasserin, Testamentsvollstrecker nach Testamentseröffnung seit Mai, ab Oktober 24 bis Oktober 25 immer wieder Information, dass das Haus an Makler übergeben wird.

Ich setzte ihm Januar 2026 eine Frist bis Mai 2026 mein Erbe auszubezahlen und erhielt dann umgehend eine Zusage mit sofortigem Beginn der Auszahlung des Kontovermögens.

Im März bekam ich Post (über den Testamentsvollstrecker) vom Finanzamt zur Feststellung der Schätzung des Immobilienwertes für die Erbschaftssteuer, da die Immobilie nicht verkauft ist.

Auf genaue Nachfrage stellte ich fest, dass der Testamentsvollstrecker bezüglich des Hausverkaufes nichts unternommen hat und auch keinen Makler gesucht hatte.

Ich schlug ihm dann den Makler mit dem besten Ruf (ich wohne vor Ort, er nicht) vor und er bat mich den Kontakt zu übernehmen und die Begehung zur Marktpreisermittlung zu übernehmen.

Nun eröffnete er mir, dass er einen Privatkauf abwickeln wird, da er jemand gefunden hat, der weit über Marktpreis bezahlen würde, wenn kein Makler involviert ist. Das fand ich merkwürdig und als ich den Namen hörte wurde mir anders. Die Famile ist bekannt an meinem Wohnort als "Schnäppchen-Jäger", die weit unter Preis nach anfänglichem "Ja, Ja zu allem" in der Endphase des Verkaufs verhandeln . "Finger weg" bei so einer exklusiven und wertvollen Immobilie sagte jeder, der die Personen kennt.

So bat ich den Testamentsvollstrecker diesen Verkauf mit den genannten Personen nur mit einem Makler abzuschließen. Denn Kosten für Gutachten, Rechtsanwalt sind auch sehr hoch in diesem Fall und nicht so sicher. Auf die Frage wie er die Zahlungsfähigkeit überprüft: "Ich glaube ihnen, dass sie es stemmen können".

Ich teilte ihm mit, dass für mich nur ein Makler-Verkauf in Frage kommt oder ein Abschluss der Nachlass-Auseinandersetzung durch die Übenahme meines Hausanteils in sein Eigentum mit der Auszahlung des anteiligen Marktwertes an mich Er lehnt beides ab.

Er hat mich nun informiert, dass ich mit der "Sache" bis zum Notartermin nichts mehr zu tun habe. Zu diesem Termin müsste ich erscheinen und den Kaufvertrag/Grundbuchänderung zu unterschreiben.

Das erschien mir merkwürdig und gleichzeitig hoffnungsvoll, da ich ja mit meiner Unterschrift bestimmen kann, ob der Kaufvertrag zustande kommt oder nicht.

Das Notariat sagte, mir dass es keine Anwesentheit von mir braucht und der Testamentsvollstrecker ohne mich oder meine Zustimmung den Verkauf abschließen kann.

Der Makler hatte das Vorliegen eines Erbscheines abgefragt. Mein Bruder meint, dass er als Testamentsvollstrecker keinen Erbschein braucht.

Meine Nachfrage und die Überprüfung des Testaments vom Notariat ergab, dass ein Hausverkauf nur mit Erbschein erfolgen kann.

Seine Einstellung und mangelnde Fach- und Sachkenntnisse sind für mich nicht ausreichend für einen Privatverkauf.

Wie kann ich nun einen Maklerverkauf zu einer gesicherten, zügigen, Marktpreisgerechten Veräüßerung kommen?

Das Notariat hat mir erklärt, dass ich ebenfalls nach Antragstellung des Testamentvollstreckers, den Antrag unterschreiben muss.

Was passiert, wenn ich diesen nicht unterschreibe?

Also dass ich verlange, dass voher ein Makler-Vertrag von ihm unterschrieben werden muss.

Kann er auch mit einem Teilerbschein oder anderweitig ohne meine Unterschrift einen Privatverkauf abschließen?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129852 Beiträge, 41409x hilfreich)

Im Regelfall ist ein Tes­ta­ments­voll­stre­cker befugt, eine Immobilie aus dem Nachlass eigenständig zu verkaufen, in dem Falle reicht seine Unterschrift unter dem Kaufvertrag aus, die Erben müssen nicht unterschreiben.



Zitat (von Gnu123):
Wie kann ich nun einen Maklerverkauf zu einer gesicherten, zügigen, Marktpreisgerechten Veräüßerung kommen?

Gar nicht.

Der Weg dürfte darüber führen, die Ungeeignetheit des Tes­ta­ments­voll­stre­ckers nachzuweisen und ihn von den Aufgaben entbinden zu lassen oder im Nachgang Schadenersatz zu fordern.

Da braucht es aber mehr als ein paar Erzählungen aus der lokalen Gerüchteküche.



Zitat (von Gnu123):
die weit unter Preis nach anfänglichem "Ja, Ja zu allem" in der Endphase des Verkaufs verhandeln

Ein weit verbreitete und übliches Vorgehen. Es ist völlig unklar, warum man glaubt, das ein Makler daran hindern würde?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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