Testamentsvollstreckung - Muss ich die Schulden für den Sohn aus der Erbmasse begleichen?

23. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
1soul
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 11x hilfreich)
Testamentsvollstreckung - Muss ich die Schulden für den Sohn aus der Erbmasse begleichen?

Hallo Forum,

ich bin seit ca. 3 Jahren als Testamentsvollsterecker für das Erbe einer verstorbenen Freundin eingesetzt. Es ist verfügt, dass ich das Vermögen, das sie ihrem Sohn als Alleinerben hinterlassen hat, bis zu dessen 23. Lebensjahr (noch ca. 2 Jahre) verwalte.

Der Sohn hat in der Zeit nach dem Tode der Mutter einiges an Schulden angehäuft (Handygebühren, Energieversorger etc.).

Muss ich die Schulden für den Sohn aus der Erbmasse (Haus, Lebensversicherung) begleichen?

Über hilfreiche Tipps würde ich mich freuen

Gruß

1soul

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Es ist nicht dein Geld, was hindert dich, dem Sohn einen Teil des ihm in 2 Jahren sowieso gehörenden Geldes zu geben? Das Verwalten schließt ja eine Auszahlung nicht aus!
Oder ist dir lieber, wenn er einen Bankkredit aufnimmt, um damit sein Handy und seine Heizung weiterhin funktionieren?

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#2
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Es kommt darauf an, wie im Testament die Verwaltung geregelt ist. Wenn Du ausdrücklich erst mit dem 23. Geburtstag das Erbe übergeben darfst, dann kannst Du meiner Ansicht nach nicht vorher Gelder an den Erben überweisen. Die Erblasserin wird gewusst haben, warum sie ihrem Sohn nicht sofort das Geld zukommen lassen hat.

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#3
 Von 
1soul
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Annaminna und gaga92,

es war die Absicht der verstorbenen Mutter, den Jungen nicht gleich an das Erbe heranzulassen, da sie geahnt/gewußt hat, dass er es sonst innerhalb kürzester Zeit durchbringt. Er sollte Gelegenheit bekommen, reifer und vernünftiger zu werden, um so den Nachlass richtig einschätzen zu können. Wenn ich jetzt die von ihm gemachten Schulden aus der Erbmasse bezahle, wird der Wille der Erblasserin ad absurdum geführt. Der junge Mann wird mehr und mehr Schulden machen, immer mit der Sicherheit, dass diese von mir aus dem Erbe bezahlt werden.

Natürlich ist es nicht mein Geld, aber ich respektiere den Willen der Erblasserin und versuche so viel wie möglich an den Sohn weiterzugeben. Wenn er sein 23. Lebensjahr erreicht hat, kann er dann ja davon die gemachten Schulden selbst tilgen, auch wenn er dann das Haus (was übrigens noch nicht vollständig abbezahlt ist) verkaufen muss. Bis dahin gehen aber noch 2 Jahre ins Land und habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass er zur Einsicht kommt.

Darum geht es mir aber bei meiner Eingangsfrage nicht. Ich habe als Testamentsvollstrecker die u.a. Pflicht, dass Erbe nach bestem Wissen und Gewissen zu verwalten. Das kann ich aber nicht, wenn der junge Mann mit seiner Verschuldung dazu beiträgt, dass ich diese aus dem Erbe begleichen muss.

Gruß

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#4
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Zumindest Strom und Heizung solltest du für ihn bezahlen, denn da hat er wenig Einfluß auf die Kosten. Für das Handy würde ich ein monatliches Budget festlegen, damit kann er dann den Umgang mit Geld lernen!

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Man kann als Testamentvollstrecker nicht einfach aus dem Erbe Geld entnehmen , um die Schulden des Erben zu bezahlen. Es kommt, wie ich bereits geschrieben habe, darauf an , wie das Testament formuliert wurde
Grundsätzliche Regeln sind in den § 2197 bis § 2228 des BGB niedergelegt. Aber der Erblasser kann davon abweichen und z.B. im Testament bestimmen, was der Testamentsvollstrecker im Einzelnen zu tun hat. Er kann auch bestimmen, dass der Testamentsvollstrecker manches nicht darf.
Genau danach hat sich der TV dann zu richten und zwar ohne wenn und aber. Wenn ganz klar der Wille der Erblasserin war, dass der Sohn nicht vor seinem 23. Geburtstag das Erbe erhalten soll, dann kann man auch nicht aus dem Erbe Schulden bezahlen.
Genau das sollte ja verhindert werden.

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-- Editiert am 24.02.2011 16:33

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