Testamentsvollstreckung so üblich?

30. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
olha
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Testamentsvollstreckung so üblich?

Hallo, ich hätte da nochmal ein, zwei Fragen, folgender Sachverhalt:

Für den Vollzug eines Testamentes wurde vom Erblasser im Testament ein Testamentsvollstrecker benannt. Die 4 Kinder (genannt A,B,C und D) des Erblassers erben laut Testament zu je 1/4. Dem Kind D wurde bereits ein Betrag (sagen wir 50.000 Euro) in Anrechnung auf seinen Erbteil ausbezahlt. (Exkurs: Laut Testament soll es eine Anrechnung auf den "Erb- und Pflichtteil" sein, wobei es jedoch keine Vereinbarung für die Anrechnung auf den Pflichtteil gibt, da das Kind D mit der Anrechnung auf sein Erbe nicht einverstanden war. Eigentlich war es eher ein Schuldenerlass. Der Betrag muss -denke ich- als Aussteuer gelten, da das Kind D durch eine erzwungene Rückzahlung der 50.000 Euro wirtschaftlich ruiniert gewesen wäre. Kann man dann wohl auch nicht anfechten, oder?)
Das Erbe (Immobilie) darf erst in 15 Jahren verkauft werden und wirft momentan pro Jahr eine gewisse Summe (sagen wir der Einfachkeit halber 24.000 Euro) Gewinn ab.
Der Testamentsvollstrecker (übrigens Sohn von Kind A) setzt das Testament folgendermaßen um:
der Gewinn wird geviertelt, jeder der Kinder erhält 6.000 im Jahr als Einkunft aus Vermietung und Verpachtung und muß dies entsprechend versteuern. Die 6.000 Euro von Kind D werden jedoch nicht wirklich ausbezahlt, sondern direkt an die 3 restlichen Kinder A, B, und C verteilt und ausbezahlt. Unterm Strich haben nun Kind A, B und C also jeweils 8.000 E erhalten, Kind D nichts (aber Steuern bezahlt).
Auf dem virtuellen Verrechnungskonto von Kind D erscheint in der Abrechnung von dem Ausgangswert -50.000 jetzt noch -44.000. Der Testamentsvollstrecker möchte diese Art der Verrechnung und Ausbezahlung so lange weiterführen, bis das Verrechnungskonto auf Null ist, danach dann erst zu gleichen Teilen an alle 4 Kinder auszahlen.

Meine Fragen:
a) die Verrechnung widerspricht meiner eigenen mathematischen Logik: die Kinder A,B, und C haben doch jeweils 6.166 E im Jahr bekommen, warum soll das Verrechnungskonto von D nur um 5.000 Euro sinken? (Als Antwort auf meine Frage habe ich ein "das ist rechtlich so korrekt" bekommen...)

b) ist es wirklich üblich, die Verrechnung nach Steuerabzug zu tätigen? Muß Kind D (bzw., da er schon verstarb, die Enkel, und -da hiervon auch schon einer verstarb- die Urenkel anteilig) tatsächlich die Einkünfte bis zum Erreichen der 50.000 Euro versteuern?

Vielen Dank für Meinungen und für die Geduld, den langen Text zu lesen!!
Gruß,
C.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen